Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Sorgen Sie rechtzeitig für den Fall der Fälle vor!
Vorsorge zu treffen, ist wohl in jedem Alter normal. Besonders aber im höheren Lebensalter sind entsprechende Vorsorgeregelungen existentiell wichtig.
„Was passiert, wenn ich nicht mehr geschäftsfähig bin, welche Maßnahmen muss ich für einen medizinischen Notfall treffen, wer trifft für mich Entscheidungen, wenn ich es selbst nicht mehr kann?“ Alles Fragen, für die Sie eine Antwort finden müssen, bevor zu spät ist!
Jedem kann ein schwerer Unfall passieren, auch wenn man den Gedanken daran weitestgehend verdrängen will. Auch bei Krankheiten und besonders bei Demenz besteht die Gefahr, seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Für viele ist es eine schreckliche Vorstellung, als Pflegefall ungewollten Behandlungen quasi wehrlos ausgeliefert zu sein oder Wochen, Monate oder gar Jahre an eine Maschine gekettet zu sein.
Wie aber soll der Arzt oder das Krankenhaus die Wünsche des Betreffenden kennen?
Für diesen Zweck gibt es die Patientenverfügung.
Diese fixiert den persönlichen Willen und legt fest, was im Ernstfall passieren soll.
Solch eine Verfügung ist für jeden sinnvoll, der Verantwortungsbewusstsein für seine Familie zeigt. Für Senioren ist eine Patientenverfügung aber geradezu zwingend, wenn auch gesetzlich in keiner Weise vorgeschrieben.
Für eine Patientenverfügung gibt es (noch) keine exakten Formvorschriften. Man kann Formulare nutzen, wo man nur durch Ankreuzen seine Wünsche markiert, man kann aber auch eine komplett handschriftliche Verfügung erstellen.
Die handschriftliche Unterschrift darf natürlich bei beiden Varianten nicht fehlen.
Meist sind auch bei vorgefertigten Formularen entsprechende Textfelder vorgesehen, wo man seine persönlichen Wertvorstellungen darlegen kann und diese oder jene Festlegung begründen und erläutern kann.
Wie lange ist so eine Patientenverfügung gültig?
Einfach gesagt, solange, bis sie widerrufen oder geändert wird.
Das ist leicht gesagt.
In der Praxis sollte man sich mindestens einmal im Jahr damit befassen und die Patentenverfügung kontrollieren, ggf. aktualisieren und (was besonders wichtig ist) neu signieren. Diese Vorgehensweise sorgt dafür, dass Ihre Patientenverfügung als gültig und aktuell angesehen wird.
Tun Sie dies nicht, könnte eine beispielsweise zehn Jahre alte Patientenverfügung als nicht mehr aktuell angesehen werden, weil möglicherweise ganz offensichtlich eine Änderung in Ihren Lebensumständen eingetreten ist, die seinerzeit nicht absehbar war.
Ein einfaches Beispiel: Ein Alleinstehender verfügt, dass lebenserhaltende Maßnahmen nach einem schweren Unfall nach x Tagen eingestellt werden sollen, weil er keine Angehörigen hat. Jahre später geht er eine neue Beziehung ein und kümmert sich liebevoll um seine Partnerin. Dies ergibt eine völlig neue Einschätzung, woraus man folgern könnte, dass dieser Passus der Patientenverfügung nicht mehr gültig ist.
Das Hauptproblem indes ist die Aufbewahrung bzw. der Aufbewahrungsort der Patientenverfügung. Derzeit gibt es dafür noch keine zentrale Stelle, nur dezentrale Einzellösungen! Es ist also zunächst schwer feststellbar, ob überhaupt eine Patientenverfügung vorhanden ist und wenn ja, wo diese deponiert ist.
Hier empfiehlt es sich, in der Brieftasche eine SENREX-Notfallkarte mitzuführen, die Angaben über den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung und ggf. der Vorsorgevollmacht enthält.
Vorsorgevollmacht nicht vergessen!
Damit sind wir schon beim nächsten Thema angelangt. Es gibt im Leben viel mehr Angelegenheiten zu regeln, als jene, die Krankheit und Pflege betreffen.
Ist man nicht mehr geschäftsfähig, stehen jede Menge anderer Probleme an.
Wer kümmert sich um meine finanziellen Angelegenheiten? Welche Festlegungen sind hinsichtlich Wohnung und Finanzamt zu treffen? Welche Regelungen soll es hinsichtlich meines Engagements in Vereinen oder Organisationen geben?
Alles Fragen, die man heute beantworten kann und auf die morgen vielleicht niemand eine Antwort weiß.
Üblicherweise geht man davon aus, dass die engsten Familienangehörigen diese und viele andere nicht genannten Probleme regeln. Das ist in vielen Fällen der Fall, aber durchaus nicht die Regel. Fehlt eine entsprechende Vorsorge-Vollmacht, muss das Vormundschaftsgericht einen Betreuer festlegen, der nicht automatisch ein Familienangehöriger sein muss.
Eine Vorsorge auch in dieser Richtung ist also unumgänglich!
Hier gibt es einen wichtigen Punkt zu beachten: Wer soll die Vorsorgevollmacht erhalten?
Im Normalfall wird man wohl seinen Partner als gewünschten Betreuer einsetzten. Das Vormundschaftsgericht wird dem üblicherweise nachkommen. Genauso könnte man festlegen, dass ein unabhängiger Betreuer außerhalb der Familie gewünscht wird.
Auch diesem Wunsch wird normalerweise durch das Vormundschaftsgericht entsprochen.
Wichtig ist aber auch hier, dass eine regelmäßige Aktualisierung der Vorsorgevollmacht erfolgt. Was nützt es, wenn man seinen Partner angegeben hat, dieser aber leider zwischenzeitlich verstorben ist oder selbst hilfebedürftig ist?
Auch bei der Vorsorgevollmacht kommt es darauf an, deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort zu dokumentieren. Nutzen Sie hierfür die SENREX-Notfallkarte!
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, wenden Sie sich in dieser wichtigen Angelegenheit an einen Rechtsanwalt oder Notar.
Auch kirchliche Einrichtungen können Ihr Ansprechpartner sein oder Vereine, wie z.B. die Johanniter oder der Malteser Hilfsdienst.
Aktualisiert (Sonntag, den 06. November 2011 um 09:07 Uhr)







