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Vollmachten

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Sorgen Sie rechtzeitig für den Fall der Fälle vor!

Neue gesetzliche Regelungen

Der Bundestag hat am 18.6.2009 eine gesetzliche Grundlage für Patientenverfügungen beschlossen, wonach der Patientenwille künftig oberste Priorität hat.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Einschätzung des Patientenbetreuers - oftmals ein enger Angehöriger - besonderes Gewicht bekommt. Arzt und Betreuer müssen sich einig sein, dass der festgelegte Patientenwille in der aktuellen Situation gilt. Bei Konflikten wird das Vormundschaftsgericht eingeschaltet.

Den Parlamentariern lagen drei konträre Entwürfe vor, bis hin zum Vorschlag, dass es keine gesetzliche Verankerung geben solle. Das Sterben kann man nicht bis zur letzten Minute gesetzlich regeln, so die Meinung deren Verfechter. Es sei nicht möglich, alle denkbaren Situationen vorauszusehen!

Auch die Bundesärztekammer äußerte sich kritisch. Die Meinung der Patienten ändere sich in einer schweren Erkrankung. Nicht zuletzt stieß das Vorhaben bei den Kirchen auf Bedenken. Nach dem nun beschlossenen Patientenverfügungsgesetz sind schriftliche Patientenverfügungen künftig unabhängig vom Stadium der Erkrankung für Ärzte und Angehörige verbindlich.

 

Siehe auch: Die SENREX-Notfallkarte

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Aktualisiert (Sonntag, den 06. November 2011 um 09:02 Uhr)

 
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