|
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Sorgen Sie rechtzeitig für den Fall der Fälle vor!
Vorsorge zu treffen, ist wohl in jedem Alter
normal. Besonders aber im höheren Lebensalter sind
entsprechende Vorsorgeregelungen existentiell wichtig.
„Was passiert, wenn ich nicht mehr
geschäftsfähig bin, welche Maßnahmen muss ich für einen
medizinischen Notfall treffen, wer trifft für mich
Entscheidungen, wenn ich es selbst nicht mehr kann?“ Alles
Fragen, für die Sie eine Antwort finden müssen, bevor zu
spät ist!
Jedem kann ein schwerer Unfall passieren,
auch wenn man den Gedanken daran weitestgehend verdrängen
will. Auch bei Krankheiten und besonders bei Demenz besteht
die Gefahr, seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr
selbst regeln zu können. Für viele ist es eine schreckliche
Vorstellung, als Pflegefall ungewollten Behandlungen quasi
wehrlos ausgeliefert zu sein oder Wochen, Monate oder gar
Jahre an eine Maschine gekettet zu sein.
Wie aber soll der Arzt oder das Krankenhaus
die Wünsche des Betreffenden kennen?
Für diesen Zweck gibt es die
Patientenverfügung.
Diese fixiert den persönlichen Willen und legt fest, was im
Ernstfall passieren soll.
Solch eine Verfügung ist für jeden sinnvoll,
der Verantwortungsbewusstsein für seine Familie zeigt. Für
Senioren ist eine Patientenverfügung aber geradezu zwingend,
wenn auch gesetzlich in keiner Weise vorgeschrieben.
Für eine Patientenverfügung gibt es (noch)
keine exakten Formvorschriften. Man kann Formulare nutzen,
wo man nur durch Ankreuzen seine Wünsche markiert, man kann
aber auch eine komplett handschriftliche Verfügung
erstellen.
Die handschriftliche Unterschrift darf natürlich bei beiden
Varianten nicht fehlen.
Meist sind auch bei vorgefertigten Formularen
entsprechende Textfelder vorgesehen, wo man seine
persönlichen Wertvorstellungen darlegen kann und diese oder
jene Festlegung begründen und erläutern kann.
Wie lange ist so eine Patientenverfügung
gültig?
Einfach gesagt, solange, bis sie widerrufen oder geändert
wird.
Das ist leicht gesagt.
In der Praxis sollte man sich mindestens einmal im Jahr
damit befassen und die Patentenverfügung kontrollieren, ggf.
aktualisieren und (was besonders wichtig ist) neu signieren.
Diese Vorgehensweise sorgt dafür, dass Ihre
Patientenverfügung als gültig und aktuell angesehen wird.
Tun Sie dies nicht, könnte eine
beispielsweise zehn Jahre alte Patientenverfügung als nicht
mehr aktuell angesehen werden, weil möglicherweise ganz
offensichtlich eine Änderung in Ihren Lebensumständen
eingetreten ist, die seinerzeit nicht absehbar war.
Ein einfaches Beispiel: Ein Alleinstehender verfügt, dass
lebenserhaltende Maßnahmen nach einem schweren Unfall nach x
Tagen eingestellt werden sollen, weil er keine Angehörigen
hat. Jahre später geht er eine neue Beziehung ein und
kümmert sich liebevoll um seine Partnerin. Dies ergibt eine
völlig neue Einschätzung, woraus man folgern könnte, dass
dieser Passus der Patientenverfügung nicht mehr gültig ist.
Das Hauptproblem indes ist die Aufbewahrung
bzw. der Aufbewahrungsort der Patientenverfügung. Derzeit
gibt es dafür noch keine zentrale Stelle, nur dezentrale
Einzellösungen! Es ist also zunächst schwer feststellbar, ob
überhaupt eine Patientenverfügung vorhanden ist und wenn ja,
wo diese deponiert ist.
Hier empfiehlt es sich, in der Brieftasche
eine Notfallkarte mitzuführen, die Angaben über den
Aufbewahrungsort der Patientenverfügung und ggf. der
Vorsorgevollmacht enthält.
Vorsorgevollmacht nicht vergessen!
Damit sind wir schon beim nächsten Thema
angelangt. Es gibt im Leben viel mehr Angelegenheiten zu
regeln, als jene, die Krankheit und Pflege betreffen.
Ist man nicht mehr geschäftsfähig, stehen
jede Menge anderer Probleme an.
Wer kümmert sich um meine finanziellen
Angelegenheiten? Welche Festlegungen sind hinsichtlich
Wohnung und Finanzamt zu treffen? Welche Regelungen soll es
hinsichtlich meines Engagements in Vereinen oder
Organisationen geben?
Alles Fragen, die man heute beantworten kann
und auf die morgen vielleicht niemand eine Antwort weiß.
Üblicherweise geht man davon aus, dass die
engsten Familienangehörigen diese und viele andere nicht
genannten Probleme regeln. Das ist in vielen Fällen der
Fall, aber durchaus nicht die Regel. Fehlt eine
entsprechende Vorsorge-Vollmacht, muss das
Vormundschaftsgericht einen Betreuer festlegen, der nicht
automatisch ein Familienangehöriger sein muss.
Eine Vorsorge auch in dieser Richtung ist
also unumgänglich!
Hier gibt es einen wichtigen Punkt zu
beachten: Wer soll die Vorsorgevollmacht erhalten?
Im Normalfall wird man wohl seinen Partner
als gewünschten Betreuer einsetzten. Das
Vormundschaftsgericht wird dem üblicherweise nachkommen.
Genauso könnte man festlegen, dass ein unabhängiger Betreuer
außerhalb der Familie gewünscht wird.
Auch diesem Wunsch wird normalerweise durch das
Vormundschaftsgericht entsprochen.
Wichtig ist aber auch hier, dass eine
regelmäßige Aktualisierung der Vorsorgevollmacht erfolgt.
Was nützt es, wenn man seinen Partner angegeben hat, dieser
aber leider zwischenzeitlich verstorben ist oder selbst
hilfebedürftig ist?
Auch bei der Vorsorgevollmacht kommt es
darauf an, deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort zu
dokumentieren.
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, wenden Sie
sich in dieser wichtigen Angelegenheit an einen Rechtsanwalt
oder Notar.
Auch kirchliche Einrichtungen können Ihr
Ansprechpartner sein oder Vereine, wie z.B. die Johanniter
oder der Malteser Hilfsdienst.
Unser Service für Sie:
Wir bieten Ihnen folgende Hilfen und
Unterstützungen:
1. Sie
erhalten von uns kostenlos das 28-seitige Heft
„Standard-Patientenverfügung“
mit den Formularen für Patientenverfügungen,
Vorsorgevollmachten und Notfallbogen. Dies alles angelegt
nach Formulierungshilfen des Bundesministeriums der Justiz.
2. Wir
erstellen Ihre
Senrex-Notfall-Karte.
Diese enthält die wichtigsten
Ansprechpartner für den Notfall und die Hinterlegungsorte
Ihrer
Patienten- und Vorsorge-Vollmachten.
Nutzen Sie für die Bestellung das
untenstehende Formular und senden Sie uns dieses zusammen
mit einem frankierten Rückumschlag (1,45 Euro, Größe A4) und
ggf. 10,00 Euro in Briefmarken zu.
Hiermit
bestelle ich kostenlos die [ ] Dokumentation
"Standard-Patientenverfügung" und die [ ]
Senrex-Notfallkarte (10,00 Euro, für unsere Kunden KOSTENLOS!)
Angaben
für Ihre Senrex-Notfall-Karte:
Ich habe
ein/e
Patientenverfügung [ ]*
Vorsorgevollmacht [ ]*
Betreuungsverfügung [ ]*
Testament [ ]*
___________________[ ] *
verfasst.
*zutreffendes bitte ankreuzen!
Diese sind hinterlegt bei:
Name:
Anschrift:
Tel.-Nr.:
Im Notfall ist zu benachrichtigen:
Name:
Anschrift:
Tel.-Nr.:
Inhaber/in der Notfall-Karte:
Name:
Anschrift:
Geb.-Datum:
Geburtsort:
Mein Hausarzt:
Name:
Anschrift:
Tel.-Nr.:
SV-Nr:
Krankenversicherung bei/VS-Nr.:
Unfallversicherung bei/VS-Nr.:
Auslandsreise-KV bei/VS-Nr.:
Bitte prüfen Sie die obigen Eintragungen, da wir bei
Druckfehlern auf Grund fehlerhafter Angaben keinen
kostenlosen Ersatz liefern können.
Sie wollen mehr zu diesem Thema wissen?
Senden Sie uns eine eMail oder rufen Sie uns
an! Die Kontaktdaten für diesen Beitrag lauten:
Autor: Frank Ulbricht
eMail:
frank.ulbricht@web.de
Tel.: 03771/33257 oder 0171/8943900
|