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PATIENTENVERFÜGUNGEN  UND  VORSORGEVOLLMACHTEN
Sorgen Sie rechtzeitig für den Fall der Fälle vor!

Wir haben folgende Themen für Sie beinhaltet:

Neue gesetzliche Regelungen
Am 18.6.2009 hat der Bundestag nach jahrelangen Diskussionen endlich die gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügungen beschlossen. [MEHR]

Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Vorsorge zu treffen, ist wohl in jedem Alter normal. Besonders aber im höheren Lebensalter sind entsprechende Vorsorgeregelungen existentiell wichtig. [MEHR]
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LAST NEWS
Neue gesetzliche Regelungen  
Bundestag einigt sich auf verbindliche Regelungen

Der Bundestag hat am 18.6.2009 eine gesetzliche Grundlage für Patientenverfügungen beschlossen, wonach der Patientenwille künftig oberste Priorität hat.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Einschätzung des Patientenbetreuers - oftmals ein enger Angehöriger - besonderes Gewicht bekommt. Arzt und Betreuer müssen sich einig sein, dass der festgelegte Patientenwille in der aktuellen Situation gilt. Bei Konflikten wird das Vormundschaftsgericht eingeschaltet.

Den Parlamentariern lagen drei konträre Entwürfe vor, bis hin zum Vorschlag, dass es keine gesetzliche Verankerung geben solle.
Das Sterben kann man nicht bis zur letzten Minute gesetzlich regeln, so die Meinung deren Verfechter. Es sei nicht möglich, alle denkbaren Situationen vorauszusehen!

Auch die Bundesärztekammer äußerte sich kritisch. Die Meinung der Patienten ändere sich in einer schweren Erkrankung.
Nicht zuletzt stieß das Vorhaben bei den Kirchen auf Bedenken.

Nach dem nun beschlossenen Patientenverfügungsgesetz sind schriftliche Patientenverfügungen künftig unabhängig vom Stadium der Erkrankung für Ärzte und Angehörige verbindlich.


Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Sorgen Sie rechtzeitig für den Fall der Fälle vor!

Vorsorge zu treffen, ist wohl in jedem Alter normal. Besonders aber im höheren Lebensalter sind entsprechende Vorsorgeregelungen existentiell wichtig.

„Was passiert, wenn ich nicht mehr geschäftsfähig bin, welche Maßnahmen muss ich für einen medizinischen Notfall treffen, wer trifft für mich Entscheidungen, wenn ich es selbst nicht mehr kann?“ Alles Fragen, für die Sie eine Antwort finden müssen, bevor zu spät ist!

Jedem kann ein schwerer Unfall passieren, auch wenn man den Gedanken daran weitestgehend verdrängen will. Auch bei Krankheiten und besonders bei Demenz besteht die Gefahr, seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Für viele ist es eine schreckliche Vorstellung, als Pflegefall ungewollten Behandlungen quasi wehrlos ausgeliefert zu sein oder Wochen, Monate oder gar Jahre an eine Maschine gekettet zu sein.

Wie aber soll der Arzt oder das Krankenhaus die Wünsche des Betreffenden kennen? 

Für diesen Zweck gibt es die Patientenverfügung.
Diese fixiert den persönlichen Willen und legt fest, was im Ernstfall passieren soll.

Solch eine Verfügung ist für jeden sinnvoll, der Verantwortungsbewusstsein für seine Familie zeigt. Für Senioren ist eine Patientenverfügung aber geradezu zwingend, wenn auch gesetzlich in keiner Weise vorgeschrieben.

Für eine Patientenverfügung gibt es (noch) keine exakten Formvorschriften. Man kann Formulare nutzen, wo man nur durch Ankreuzen seine Wünsche markiert, man kann aber auch eine komplett handschriftliche Verfügung erstellen.
Die handschriftliche Unterschrift darf natürlich bei beiden Varianten nicht fehlen.

Meist sind auch bei vorgefertigten Formularen entsprechende Textfelder vorgesehen, wo man seine persönlichen Wertvorstellungen darlegen kann und diese oder jene Festlegung begründen und erläutern kann.

Wie lange ist so eine Patientenverfügung gültig?
Einfach gesagt, solange, bis sie widerrufen oder geändert wird.

Das ist leicht gesagt.
In der Praxis sollte man sich mindestens einmal im Jahr damit befassen und die Patentenverfügung kontrollieren, ggf. aktualisieren und (was besonders wichtig ist) neu signieren. Diese Vorgehensweise sorgt dafür, dass Ihre Patientenverfügung als gültig und aktuell angesehen wird.

Tun Sie dies nicht, könnte eine beispielsweise zehn Jahre alte Patientenverfügung als nicht mehr aktuell angesehen werden, weil möglicherweise ganz offensichtlich eine Änderung in Ihren Lebensumständen eingetreten ist, die seinerzeit nicht absehbar war.
Ein einfaches Beispiel: Ein Alleinstehender verfügt, dass lebenserhaltende Maßnahmen nach einem schweren Unfall nach x Tagen eingestellt werden sollen, weil er keine Angehörigen hat. Jahre später geht er eine neue Beziehung ein und kümmert sich liebevoll um seine Partnerin. Dies ergibt eine völlig neue Einschätzung, woraus man folgern könnte, dass dieser Passus der Patientenverfügung nicht mehr gültig ist.

Das Hauptproblem indes ist die Aufbewahrung bzw. der Aufbewahrungsort der Patientenverfügung. Derzeit gibt es dafür noch keine zentrale Stelle, nur dezentrale Einzellösungen! Es ist also zunächst schwer feststellbar, ob überhaupt eine Patientenverfügung vorhanden ist und wenn ja, wo diese deponiert ist.

Hier empfiehlt es sich, in der Brieftasche eine Notfallkarte mitzuführen, die Angaben über den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung und ggf. der Vorsorgevollmacht enthält. 

Vorsorgevollmacht nicht vergessen!

Damit sind wir schon beim nächsten Thema angelangt. Es gibt im Leben viel mehr Angelegenheiten zu regeln, als jene, die Krankheit und Pflege betreffen.

Ist man nicht mehr geschäftsfähig, stehen jede Menge anderer Probleme an.

Wer kümmert sich um meine finanziellen Angelegenheiten? Welche Festlegungen sind hinsichtlich Wohnung und Finanzamt zu treffen? Welche Regelungen soll es hinsichtlich meines Engagements in Vereinen oder Organisationen geben?

Alles Fragen, die man heute beantworten kann und auf die morgen vielleicht niemand eine Antwort weiß.

Üblicherweise geht man davon aus, dass die engsten Familienangehörigen diese und viele andere nicht genannten Probleme regeln. Das ist in vielen Fällen der Fall, aber durchaus nicht die Regel. Fehlt eine entsprechende Vorsorge-Vollmacht, muss das Vormundschaftsgericht einen Betreuer festlegen, der nicht automatisch ein Familienangehöriger sein muss.

Eine Vorsorge auch in dieser Richtung ist also unumgänglich!

Hier gibt es einen wichtigen Punkt zu beachten: Wer soll die Vorsorgevollmacht erhalten?

Im Normalfall wird man wohl seinen Partner als gewünschten Betreuer einsetzten. Das Vormundschaftsgericht wird dem üblicherweise nachkommen. Genauso könnte man festlegen, dass ein unabhängiger Betreuer außerhalb der Familie gewünscht wird.
Auch diesem Wunsch wird normalerweise durch das Vormundschaftsgericht entsprochen.

Wichtig ist aber auch hier, dass eine regelmäßige Aktualisierung der Vorsorgevollmacht erfolgt. Was nützt es, wenn man seinen Partner angegeben hat, dieser aber leider zwischenzeitlich verstorben ist oder selbst hilfebedürftig ist?

Auch bei der Vorsorgevollmacht kommt es darauf an, deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort zu dokumentieren.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, wenden Sie sich in dieser wichtigen Angelegenheit an einen Rechtsanwalt oder Notar.

Auch kirchliche Einrichtungen können Ihr Ansprechpartner sein oder Vereine, wie z.B. die Johanniter oder der Malteser Hilfsdienst.

 

Unser Service für Sie:

Wir bieten Ihnen folgende Hilfen und Unterstützungen:

1.    Sie erhalten von uns kostenlos das 28-seitige Heft
„Standard-Patientenverfügung“ mit den Formularen für Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Notfallbogen. Dies alles angelegt nach Formulierungshilfen des Bundesministeriums der Justiz. 

2.    Wir erstellen Ihre Senrex-Notfall-Karte. Diese enthält die wichtigsten Ansprechpartner für den Notfall und die Hinterlegungsorte Ihrer
Patienten- und Vorsorge-Vollmachten.

Nutzen Sie für die Bestellung das untenstehende Formular und senden Sie uns dieses zusammen mit einem frankierten Rückumschlag (1,45 Euro, Größe A4) und ggf. 10,00 Euro in Briefmarken zu.

Hiermit bestelle ich kostenlos die [  ] Dokumentation "Standard-Patientenverfügung" und die [  ] Senrex-Notfallkarte (10,00 Euro, für unsere Kunden KOSTENLOS!)

Angaben für Ihre Senrex-Notfall-Karte:

Ich habe ein/e
Patientenverfügung [  ]*
Vorsorgevollmacht [  ]*
Betreuungsverfügung [  ]*
Testament [  ]*
___________________[  ] *
verfasst.
*zutreffendes bitte ankreuzen!
Diese sind hinterlegt bei:
Name:
Anschrift:
Tel.-Nr.:
Im Notfall ist zu benachrichtigen:
Name:
Anschrift:
Tel.-Nr.:
Inhaber/in der Notfall-Karte:
Name:
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Geb.-Datum:
Geburtsort:
Mein Hausarzt:
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Tel.-Nr.:
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Unfallversicherung bei/VS-Nr.:
Auslandsreise-KV bei/VS-Nr.: 

Bitte prüfen Sie die obigen Eintragungen, da wir bei Druckfehlern auf Grund fehlerhafter Angaben keinen kostenlosen Ersatz liefern können.

 

Sie wollen mehr zu diesem Thema wissen?

Senden Sie uns eine eMail oder rufen Sie uns an! Die Kontaktdaten für diesen Beitrag lauten:

Autor: Frank Ulbricht
eMail: frank.ulbricht@web.de
Tel.: 03771/33257 oder 0171/8943900

 

 

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Mehr Infos: HIER!

 

1 Million Einträge im Vorsorgeregister
Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hat im Februar 2010 die Millionengrenze der Eintragungen überschritten.
Im ZVR können nicht nur Vorsorgevollmachten, sondern auch Betreuungsverfügungen und mit Vorsorgeurkundenkombinierte Patientenverfügungen registriert werden.
Das ZVR hilft, diese Dokumente im Bedarfsfall schnell und unkompliziert zu finden. Das ZVR wurde 2003 auf Initiative der Bundesnotarkammer eingerichtet. Täglich werden bis zu 1.000 Neueintragungen vorgenommen.
www.vorsorgeregister.de

 


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