Behördengänge
Wer muss im Todesfall informiert werden?
Denken Sie an alle möglichen Stellen, wo vertragliche Beziehungen bestanden haben könnten. Nicht alle müssen automatisch informiert werden.
- Krankenkasse
- Deutsche Rentenversicherung
- Bank bzw. Sparkasse und Kreditgeber
- Versicherungsgesellschaften
- Arbeitgeber
- Betriebliche Altersvorsorge
- Versorgungsamt
- Zeitungsverlage, Abonnements
- Vereine, Verbände
- Vermieter
- Telefongesellschaft, Webhoster, Kommunikations-Services
- Steuerberater, Finanzamt
- GEZ
- Lottogesellschaft, Aktion Mensch etc.
Als Anhaltspunkt sollte man die Kontoauszüge eines Jahres kontrollieren, um mögliche Vertragsbeziehungen zu identifizieren.
Welche Unterlagen im Trauerfall benötigt werden
Die folgenden Unterlagen werden von den verschiedensten Stellen benötigt:
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Stammbuch
- Heiratsurkunde oder Familienbuch
- ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
- ggf. Scheidungsurteil
- Personalausweis und/oder Pass
- Krankenkassenunterlagen
- Lebensversicherungspolicen
- Rentenunterlagen und Rentenversicherungs-Nr.
- Testament und weitere Verfügungen
- Liste der zu verständigenden Angehörigen, Freunden und Kollegen
Legen Sie sich einen Ordner an, der alle Dokumente (zumindest in Kopie) enthält. Natürlich ist auch ein elektronisches Verzeichnis möglich, wenn man deren Lesbarkeit und Verfügbarkeit ggf. über viele Jahre sicherstellen kann.
Wer im Todesfall zu benachrichtigen ist
Bei einem Sterbefall zu Hause
Sofort Hausarzt benachrichtigen!
Der Arzt stellt den Tod fest und händigt den Angehörigen eine offizielle Bescheinigung aus - den Totenschein.
Falls der Hausarzt nicht erreichbar ist, ist der ärztliche Notdienst zu verständigen!
Notieren Sie die Rufnummern von Hausarzt und Notdienst!
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim Tritt der Tod im Pflegeheim oder im Krankenhaus ein, leitet die dortige Verwaltung das Notwendige in die Wege.
Wichtig ist, dass Heim oder Klinik über die Verfügungen des Verstorbenen informiert sein sollten.
Bei einem Sterbefall auf öffentlichem Gelände
Tritt der Tod auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ein, kümmern sich die zuständigen Behörden um den Verstorbenen und benachrichtigen die Angehörigen.
Aktualisiert (Sonntag, den 16. Januar 2011 um 19:21 Uhr)







