Hausratversicherung
Hausratversicherung – Schutz Ihres Eigentums!
Einbrecher haben Konjunktur. Besonders dreiste steigen tagsüber in Wohnungen ein oder fahren gleich mit dem Möbelwagen vor. Gerade in der Anonymität der Städte merken oft nicht einmal die Nachbarn, dass es sich nicht um einen Umzug, sondern einen Diebeszug handelt.
Aber auch Feuer, Sturm oder ein geplatztes Leitungsrohr können wertvolles Mobiliar Ihrer Wohnung beschädigen oder zerstören.
Abgesehen vom Schreck über die verlorene Habe bedeuten solche Ereignisse gewöhnlich einen erheblichen finanziellen Verlust. Die allergrößte Mehrheit sorgt dagegen mit einer Hausratversicherung vor.
Folgende Schäden werden damit abgedeckt:
- Brand, Blitzschlag, Explosion und Absturz von Flugzeugen
- Leitungswasserschäden einschließlich Frostschäden an sanitären Anlagen
- Einbruchdiebstahl und Raub
- Sturmschäden (ab Windstärke 8) und Hagel
- Überspannungsschäden, sofern ausdrücklich vereinbart
In der Grunddeckung nicht oder grundsätzlich nicht versichert sind aber z.B.
- Sengschäden (ohne offene Flamme)
- Schäden durch umgestoßene Wischeimer, durch Grund- und Hochwasser oder Regen
- Einfacher Diebstahl, d.h. Wegnahme von Geld oder Hausrat ohne Einbruch
- Diebstahl von Hausratgegenständen aus KFZ
- Schäden durch Erdbeben, innere Unruhen und durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
Eingeschlossen in die Deckung sind alle Folgeschäden von versicherten Risiken, wie z.B. durch Rauch, Löschwasser oder die aufgebrochene Wohnungstür und Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch.
Ein Problem für alle Kunden stellt immer wieder die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme dar. Die meisten Gesellschaften bieten daher Durchschnitts- bzw. Mindestwerte an. Üblich sind 650 € Wert des Hausrates pro qm Wohnfläche. Wer dieses Angebot der Gesellschaft annimmt, riskiert keine Überprüfung auf „Unterversicherung“ im Schadenfall. Vorsicht ist dennoch angebracht: Wer eine sehr wertvolle Einrichtung besitzt, ist bei Vereinbarung einer zu niedrigen Versicherungssumme unterversichert. Bei einem kleineren Schaden mag das vielleicht unentdeckt bleiben - bei einem Totalschaden garantiert nicht. Die Folge: Der entstandene Schaden wird nur zum Teil reguliert.
Ein Beispiel:
Der Hausrat hat einen Wert von 100.000 €, wird aber nur zu 50.000 € versichert. Jedes Stück Hausrat ist also nur zu 50% versichert. Passiert ein Schaden mit einer Schadenhöhe von 60.000 €, zahlt die Versicherungsgesellschaft in diesem Falle nur 30.000 € Schadenersatz aus. Der Kunde bleibt auf den restlichen 30.000 € sitzen – da tröstet auch nicht die eingesparte Jahresprämie in Höhe von vielleicht 50 €.
Wichtig:
Wertsachen (Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Schmuck, Briefmarken, Gemälde, Antiquitäten) sind nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz innerhalb der Versicherungssumme versichert, meist 20 oder 30 Prozent. Für Bargeld, Urkunden und sonstige Wertpapiere gelten zusätzliche Einschränkungen.
Voraussetzung für den ED-Versicherungsschutz: Die Mindestsicherungen sind erfüllt!
Bei einer Wohnung bedeutet das: Die Wohnungstür ist mit einem bündig abschließenden Zylinderschloss gesichert und die Fenster sind geschlossen, wenn sich niemand in der Wohnung befindet.
Noch einmal zurück zum Thema Schadenersatz. Welcher Wert wird überhaupt in der Hausratversicherung ersetzt, der Neuwert oder der Wiederbeschaffungswert?
Die Hausratversicherung leistet als Neuwertversicherung. Das heißt, im Schadensfall wird die Summe gezahlt, die zum Neukauf der beschädigten Sache zu heutigen Preisen benötigt wird. Allerdings gibt es meist bei technischen Geräten gewisse Probleme. Auf Grund des technischen Fortschritts kann möglicherweise ein früher 1.000 € teures Gerät heute nur mit 200 € entschädigt werden.
Außerdem gibt es in jedem Haushalt Dinge, die im Schadenfall nur zum Wiederbeschaffungswert ersetzt werden. Dies sind solche Sachen, die nicht mehr gehandelt werden. Die Entschädigung richtet sich nach den Kosten für die Wiederbeschaffung eines Gegenstandes gleicher Art und Güte.
Wichtig:
Die Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden übrigens nur zum Zeitwert. Da ein Schaden möglicherweise sowohl als Haftpflichtschaden, als auch als Hausrat-Schaden reguliert werden kann, ist es wichtig, in diesem Fall die richtige Entscheidung zu treffen. So könnte z.B. bei einem Nachbarn die Waschmaschine auslaufen und in Ihrer Wohnung die Möbel aufweichen. Die Regulierung des Schadens wäre über Ihre Hausratversicherung vorteilhafter für Sie. Die Versicherungsgesellschaft sieht das möglicherweise nicht so gern und wird sicher beim Verursacher Regress nehmen. Dies reguliert dann dessen Haftpflichtversicherung.
Stellen Sie sich vor, Ihr Nachbar hat keine Haftpflichtversicherung. Erkennen Sie die Wichtigkeit einer eigenen vernünftigen Absicherung?
Einschlüsse in die Hausratversicherung
Was ist eigentlich Hausrat? Einfach gesagt: Alle Gegenstände, die sich in Ihrer Wohnung befinden und nicht fest mit ihr verbunden sind. Der 80-Liter-Boiler gehört zum Gebäude, der mobile Heißwasserbereiter zum Hausrat.
Was ist aber mit Gegenständen, die man mit außerhalb der Wohnung nimmt?
Das einfachste Beispiel ist das Fahrrad. Wird es aus der Wohnung oder dem eigenen verschlossenen Kellerraum gestohlen, ist es „normaler“ Hausrat. Das Problem entsteht, wenn das Fahrrad während eines Ausfluges gestohlen wird. Dann zahlt die Hausratversicherung nur dann, wenn man zuvor den Fahrraddiebstahl in den Versicherungsschutz eingeschlossen hat. Achten Sie auf das Kleingedruckte! Insbesondere auf die Nachtzeitklausel. Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr ist der Fahrraddiebstahl meist nicht mit versichert.
Andere Gegenstände, die üblicherweise zum Hausrat gehören, sich jedoch zeitweise außerhalb der Wohnung befinden, sind nur dann versichert, wenn sich diese in einem überdachten Gebäude befinden.
Hausratgegenstände in Kraftfahrzeugen sind meist nur dann im Rahmen der Außendeckung versichert, wenn sich das Fahrzeug in einer Garage befindet. Außerhalb der Garage wird nur dann Ersatz geleistet (durch die Kaskoversicherung des Kfz), wenn es sich um den Diebstahl oder Feuerschaden mitversicherter Zubehörteile handelt. Im Abschnitt Mobilität erfahren Sie dazu mehr!
IHR PERSÖNLICHES HAUSRAT-ANGEBOT
Wir empfehlen Ihnen hier die IEA-Exklusiv-Deckung mit folgenden Einschlüssen und Erweiterungen*:
Verpuffung; Rauch- und Rußschäden bis 5.000 €; Mitversicherung grober Fahrlässigkeit (50% Entschädigung); räuberische Erpressung; erweiterte Außenversicherung für Sportausrüstung bis 1.500 €; Diebstahl aus verschlossener Schiffskabine, Zugabteil, Buskabine; Wertsachen bis 30% der VSSu; Bargeld bis 3.000 € mit Verdopplung zu bestimmten Anlässen; Hotelkosten 100 €/Tag max. 365 Tage; Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder Stromschwankungen; einfacher Diebstahl von Hausrat im Krankenhaus, bei Kur oder Kurzzeitpflege bis 1.500 €; dito von Wertsachen bis 150 €; einfacher Diebstahl von Rollstühlen und Gehhilfen bis 1.500 €; einfacher Diebstahl von Gebissen, Hör- und Sehhilfen bis 1.500 €; einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln und Wäsche auf der Leine bis 1.500 €; Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser; Urlaubs-Rückreisekosten bis 5.000 €; Mietfortzahlungskosten; Einbruchdiebstahl aus Kfz (24 h) bis 1.500 €; 30% Nachlass bei Umzug ins Seniorenheim; Sachverständigenkosten (80% bis max. 6.000 €); Schäden an Terrassen-Überdachungen und Balkonverkleidungen bis 1.500 €; Wiederbeschaffung privater Dokumente bis 150 €; Handtaschen-Trickdiebstahl bis 150 €; Haustür-Trickbetrug bis 1.500 €; Seng- und Nutzwärmeschäden bis 15.000 €; Schlossänderungskosten bis 150 €
Jahresprämie incl. V-Steuer (1-Jahres-Vertrag) bei einer Versicherungssumme von z.B. 50.000 €
Zone I**: 85,00 € Zone II: 105,00 €
Zone III: 120,00 € Zone IV: 200,00 €
Fahrraddiebstahl: plus 25 Euro (zonenunabhängig) (alle Fahrräder, max. 2.250 €, bis 750 € je Fahrrad)
INTERESSIERT?
Dann sofortige Kontaktaufnahme!
* Es gelten ausschließlich die offiziellen Versicherungsbedingungen!
**Die Zoneneinteilungen erfahren Sie von Ihrem Berater!
Aktualisiert (Sonntag, den 16. Januar 2011 um 20:19 Uhr)







