Privathaftpflicht
Private Risiken - So sichern Sie sich richtig ab!
Auch ältere Menschen brauchen Versicherungen. Vielleicht in gewissem Maße sogar mehr als Jüngere. Einerseits sind meist höhere Vermögenswerte abzusichern, andererseits ist man sicher nicht mehr ganz so fit wie vor 30 Jahren. Ein vergessenes eingeschaltetes Bügeleisen, ein nicht richtig geschlossener Wasserhahn oder ein anderes Missgeschick kann schnell des eigene Hab und Gut beschädigen oder Werte und Gesundheit Ihrer Mitmenschen. Eine vernünftige Vorsorge ist unumgänglich.
Glücklicherweise gibt es spezielle Policen für Senioren, die besonders preiswert und genau auf die Bedürfnisse der Menschen im besten Alter abgestimmt sind.
Private Haftpflicht-Risiken
Gemäß § 823 BGB muss man für jeden, auch fahrlässig verursachten, Schaden, den man einem anderen zugefügt hat, einstehen.
Was sich als Gesetzestext noch relativ harmlos liest, kann in der Praxis einer Katastrophe gleichkommen. Eine zerbrochene Fensterscheibe lässt sich noch verhältnismäßig leicht aus der eigenen Tasche bezahlen, wie aber soll man Schäden begleichen, die in die Tausende gehen? Denn die Haftpflicht ist nicht nur auf Sachschäden beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf Personen- und Vermögensschäden.
Eine Privathaftpflichtversicherung sorgt in den meisten Fällen für die Regulierung des Schadens.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind aber zumeist:
- vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden
- Schäden in Zusammenhang mit dem Halten und Führen eines KFZ
- Schäden, die Ihnen von Angehörigen des eigenen Haushaltes zugefügt werden und Eigenschäden
- Schäden in Zusammenhang mit einer beruflichen oder nebenberuflichen Tätigkeit
- Schäden aus Sonderrisiken, wie z.B. aus der Haltung von Hunden oder aus dem Besitz eines Oeltanks
Der Versicherungsschutz sollte weltweit und rund um die Uhr gelten!
Auch die Familienangehörigen sind mitversichert, erwachsene Kinder jedoch in den meisten Fällen nur, solange sie sich in Schul- oder anschließender Berufsausbildung befinden. Ausnahmen bestätigen die Regel!
Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Wer glaubt, ohne sie auskommen zu können, riskiert im Schadensfall Schadenersatzforderungen und den Verlust seines über Jahrzehnte aufgebauten Vermögens!
Doch nicht nur die reine Schadensregulierung bei berechtigten Ansprüchen ist Aufgabe der Privathaftpflichtversicherung. Genauso wichtig ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wenn Schadenersatzforderungen an Sie herangetragen werden sollten, die Sie nicht zu verantworten haben, melden Sie den Schaden trotzdem Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Diese wird auf eigene Kosten prüfen, ob Sie ersatzpflichtig wären und ob die Gesellschaft dafür einstehen muss.
Die Ausfalldeckung in der PHV
Auf der Suche nach einer immer weiteren Perfektionierung des Versicherungsschutzes ist man seit einiger Zeit auf die Kunden gestoßen, denen selbst ein Schaden zugefügt wurde, wobei der Verursacher aber nicht versichert ist und auch über kein nennenswertes Vermögen verfügt.
Wenn man diesen Baustein in seinen Versicherungsschutz eingeschlossen hat, erhält man eine Ersatzleistung je nach den Versicherungsbedingungen. In unseren Vorzugsangeboten ist die Ausfalldeckung bereits in der Grundprämie eingeschlossen.
Mit anderen Worten: Sie versichern quasi den Verursacher auf Ihre Kosten. Das klingt zwar merkwürdig, kann aber trotzdem sinnvoll sein. Wenn Sie das Geld ausgeben wollen, dann tun Sie es. Fragen Sie aber vorher sicherheitshalber nach dem Kleingedruckten!
Nebenrisiken zur Privathaftpflicht-Versicherung
Nicht alle Risiken sind in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Hier erfahren Sie die wichtigsten Zusatzrisiken, die eine Erweiterung des bestehenden Privathaftpflicht-Vertrages, bzw. einen separaten Vertrag notwendig machen:
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Falls Ihr Hund einen Schaden anrichtet, z.B. indem er einen Passanten anfällt oder gar auf die Fahrbahn springt und einen Unfall verursacht, müssen Sie dafür haften. Analog ist dies bei Pferden, wo sich die Prämie für dieses Risiko nach der Nutzung der Pferde, ob als Reitpferde und/oder als Zugpferde vor Kutschen oder Schlitten, richtet.
Gewässerschadenhaftpflicht aus dem Besitz von Heizöltanks
Falls Sie Besitzer eines Heizöltanks sind, ist es angebracht, sich vor Haftpflichtansprüchen, z.B. aus Schäden durch ausgelaufenes Öl, zu schützen. Unabhängig davon, wer oder was den Schaden verursacht hat, zunächst werden Sie in die Haftung genommen!
Haus- und Grundbesitz
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht ist für die Besitzer selbstgenutzter Einfamilienhäuser immer in deren Privathaftpflichtversicherung enthalten. Anders dagegen bei unbebauten Grundstücken, oder Mehrfamilienhäusern. Dort ist der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung angeraten. Gedeckt werden damit alle Risiken, die von dem Objekt ausgehen, z.B. Schäden durch herunterfallende Bauteile oder durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Sonderrisiken aus Hobbys
Falls Sie ferngelenkte Modellflugzeuge, Surfbretter oder z.B. einen Aufsitzrasenmäher besitzen, ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes je nach Umfang des Gebrauchs derselben möglicherweise sinnvoll.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für Bauvorhaben bis 25.000 € oder 50.000 € ist zumeist in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Hat das Bauvorhaben einen größeren Umfang, ist eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Diensthaftpflicht
Angestellte im öffentlichen Dienst (z.B. Lehrer oder Krankenschwestern) unterliegen z.T. höheren Haftungsrisiken. Falls dies für Sie zutrifft, ist eine Deckungserweiterung sinnvoll.
Schlüsselschäden
Das Risiko des Schlüsselverlustes sollten alle diejenigen versichern, die über betriebliche Schlüssel verfügen. Der Austausch einer Schließanlage kann extrem teuer werden. Wichtig ist hier, zunächst mit dem Arbeitgeber abzuklären, welche Regelungen im Arbeitsvertrag bzw. in Dienstvorschriften getroffen wurden.
IHR PERSÖNLICHES PHV-ANGEBOT
Wir empfehlen Ihnen hier die IEA-Exklusiv-Deckung mit folgenden Einschlüssen und Erweiterungen*:
3 Mio € Deckungssumme; Geltungsbereich Europa unbegrenzt, weltweit 3 Jahre; Mietsachschäden bis 3 Mio €; Erweiterung des versicherten Personenkreises (z.B. (Ur-)Enkel); Tagesmutter (auch entgeltlich/400€); selbstgenutztes Haus/Wohnung in EU, Norwegen, Schweiz; vermietete Wohnräume (max. 3) oder vermietete Einliegerwohnung; fest installierter (nicht zugelassener) Wohnwagen in EU, Norwegen, Schweiz; unbebaute Grundstücke bis 1.500 qm im Inland; Schäden deliktunfähiger Personen bis 50.000 €; Regressansprüche des SV-Trägers; Schäden durch elektronischen Datenaustausch/Internetnutzung bis 150.000 €; Mietsachschäden an beweglichen Sachen in gemieteter Unterkunft bis 5.000 €; Gefälligkeitsschäden und Schäden an geliehenen Gegenständen bis 5.000 €; Verlust fremder privater und gewerblicher/ehrenamtlicher Schlüssel/Codekarten bis 25.000 €; Forderungsausfall bis 3 Mio €; Einschluss Blindenhund; Kautionsstellung EU-weit bis 50.000 €; Schäden aus dem Besitz von Fotovoltaikanlagen; Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit; Schäden beim fachpraktischen Unterricht bis 5.000 €
Jahresprämie incl. V-Steuer (1-Jahres-Vertrag)
Singletarif 70,00 €
Familientarif 77,00 €
Zusatzbausteine
Hundehalterhaftpflicht 50,00 €
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Aktualisiert (Sonntag, den 16. Januar 2011 um 20:23 Uhr)







