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Wohngebäudeversicherung

Gebäudeversicherungen

Die größte Sache, die üblicherweise in einem Privathaushalt vorhanden ist, ist dessen bauliche Hülle, also das Gebäude. Jeder Besitzer einer Immobilie wird diese zumindest gegen die wichtigsten Gefahren versichern.

Für die allermeisten Hausbesitzer ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung eine Selbstverständlichkeit, stellt doch das eigene Haus meist die größte Investition im Leben eines Menschen dar. Zwar werden durch diese Versicherung Schäden nicht verhindert, immerhin kann sie aber den Eigentümer vor großen Belastungen und sogar vor dem möglichen finanziellen Ruin bewahren. Das funktioniert aber nur dann, wenn der Vertrag einen ausreichenden  Deckungsumfang hat. Das ist leider nicht immer der Fall.

Die verbundene Wohngebäudeversicherung besteht aus Versicherungen gegen Schäden durch:

Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von bemannten Flugzeugen, Aufräumungs- und Abbruchkosten)

Leitungswasser (Bruch- u. Frostschäden an den Zu- u. Abwasserrohren der Wasserversorgung, Heizung und Sanitär, Unterspülung nach einem Rohrbruch, Frost- u. Bruchschäden an Versorgungsrohren auf dem Grundstück; Bruch von Schläuchen von Waschmaschinen und Geschirrspülern)

Sturm und Hagel (Sturmschäden ab Windstärke 8; Folgeschäden, z.B. durch abgedeckte Dächer)

Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Elementarschäden, man kann diese aber durch eine Zusatzdeckung absichern.

Überspannungsschäden sollten unbedingt in den Vertrag eingeschlossen sein. Dann ersetzt die Gesellschaft auch Schäden z.B. an der Heizungssteuerung oder Hausverteilung, wenn der Schaden durch einen Blitzschlag in der Umgebung verursacht wurde.

Nicht unter den Überspannungs-Versicherungsschutz fallen üblicherweise alle anderen, nicht durch Blitz verursachten Spannungsspitzen, also z.B. durch Kurzschluss oder Bauarbeiten an der Kabeltrasse.

Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämie und Ausdruck für den heutigen Wert ist immer die Versicherungssumme 1914. Diese wird in den meisten Fällen durch Wertermittlung anhand von Bauzustand und Größe ermittelt. Möglich wäre auch die Übernahme des Wertes des früheren Monopolversicherers oder die Ermittlung mittels Gutachten.

Empfehlenswert ist eine Versicherung nach gleitendem Neuwert. Das bedeutet, dass automatisch der Versicherungswert den sich verändernden Baupreisen angepasst wird. Gleichzeitig ändert sich jährlich die Versicherungsprämie entsprechend. Im Schadensfall ist der Hausherr also optimal abgesichert, auch wenn er den Vertrag schon lange zuvor abgeschlossen hatte.

Was zahlt die Versicherung?

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt bei beschädigten Bauteilen die Kosten für die Reparatur, maximal aber bis zur heutigen Versicherungssumme. Bei Totalschaden wird der Wiederaufbau gezahlt, maximal jedoch bis zur Höhe der heutigen Versicherungssumme.

Versicherung zum gleitenden Neuwert:
Gleitende Neuwertfaktoren der letzten Jahre:
Jahr       Gl. Neuwertfaktor

2005:              13,4
2006:              13,6
2007:              13,6
2008:              14,5
2009:              15,0
2010:              15,2

Was es zu beachten gilt:

Erweiterungen der Wohnfläche und des Ausstattungsgrades bedingen eine Anpassung des Versicherungsschutzes. Denken Sie daran, wenn Sie Baumaßnahmen durchführen, die neue Werte schaffen, z.B. den Einbau einer Solaranlage.

Weitere Risiken

Folgende Nebenrisiken müssen ggf. gesondert versichert werden:

Oeltanks

Diese stellen ein latentes Umweltrisiko dar und dieses sollte unbedingt abgesichert werden. Dies ist ein Zusatzrisiko in der Privathaftpflichtversicherung und kann auch mit einem separaten Vertrag abgesichert werden.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern ist dieses Risiko grundsätzlich in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sobald es sich um ein Mehrfamilien- oder Wohn-/Geschäftshaus handelt, sollte eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. Die Prämie bemisst sich zumeist an der Jahresnetto-Miete bzw. –Pacht.

IHR PERSÖNLICHES ANGEBOT

An dieser Stelle wollen wir Ihnen bewusst keine konkreten Prämien nennen. Ein Wohngebäude, wohl möglich sogar mit eingeschlossenen Gewerbe- bzw. Geschäftsräumen, ist schließlich kein Standardrisiko.
Hinzu kommt, dass uns hier keine Deckungskonzepte bekannt sind, die sich speziell an Senioren wenden.
Bitte wenden Sie sich daher für Ihr persönliches Angebot direkt an Ihren Betreuer. Vielen Dank für Ihr Interesse!

 

 

 

 

 


Aktualisiert (Sonntag, den 16. Januar 2011 um 20:18 Uhr)

 
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