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SO  SICHERN  SIE  SICH  RICHTIG  AB!
Sicherheit für Senioren!

Wir haben folgende Themen für Sie beinhaltet:

Privathaftpflicht
Sie sind ja vorsichtig! Trotzdem ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung wählen, bekommen Sie die schon für weniger als 40 Euro im Jahr! [MEHR]

Hausrat
Meist denkt man nur an das Thema Wohnungsbrand oder Einbruchdiebstahl. Was zahlt Ihre Versicherung aber bei Trickdiebstahl oder Diebstahl aus dem Krankenzimmer? [MEHR]

Wohngebäude

Das ganze Leben haben Sie wolhmöglich dafür gearbeitet - jetzt geht es darum das eigene Haus auch richtig abzusichern. Hier lesen Sie, worauf Sie achten müssen! [MEHR]

Sicherheit vor Dieben und Trickbetrügern
Etwa alle ein bis zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Das sind rund 1.000 Einbrüche täglich bzw. 365.000 im Jahr. Rein statistisch gesehen, ist jeder Bundesbürger alle 220 Jahre Opfer eines Einbruchdiebstahl. Ältere Bürger sind aber mehr betroffen. [MEHR]

Hausnotruf-Systeme
Menschen, die oft allein zu Hause sind, unterliegen höheren Gefahren als solche, die in der Gemeinschaft (z.B. eines Heimes) leben. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, im Falle eines "Falles" einen Notruf abzusetzen. [MEHR]

Verwandte Themen finden Sie unter den Punkten VORSORGE, PFLEGE und FINANZEN
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Private Risiken

So sichern Sie sich richtig ab!

Auch ältere Menschen brauchen Versicherungen. Vielleicht in gewissem Maße sogar mehr als Jüngere. Einerseits sind meist höhere Vermögenswerte abzusichern, andererseits ist man sicher nicht mehr ganz so fit wie vor 30 Jahren. Ein vergessenes eingeschaltetes Bügeleisen, ein nicht richtig geschlossener Wasserhahn oder ein anderes Missgeschick kann schnell des eigene Hab und Gut beschädigen oder Werte und Gesundheit Ihrer Mitmenschen. Eine vernünftige Vorsorge ist unumgänglich.

Glücklicherweise gibt es spezielle Policen für Senioren, die besonders preiswert und genau auf die Bedürfnisse der Menschen im besten Alter abgestimmt sind.

Private Haftpflicht-Risiken

Gemäß § 823 BGB muss man für jeden, auch fahrlässig verursachten, Schaden, den man einem anderen zugefügt hat, einstehen.

Was sich als Gesetzestext noch relativ harmlos liest, kann in der Praxis einer Katastrophe gleichkommen. Eine zerbrochene Fensterscheibe lässt sich noch verhältnismäßig leicht aus der eigenen Tasche bezahlen, wie aber soll man Schäden begleichen, die in die Tausende gehen? Denn die Haftpflicht ist nicht nur auf Sachschäden beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf Personen- und Vermögensschäden.

Eine Privathaftpflichtversicherung sorgt in den meisten Fällen für die Regulierung des Schadens.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind aber zumeist:

- vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden
- Schäden in Zusammenhang mit dem Halten und Führen eines KFZ
- Schäden, die Ihnen von Angehörigen des eigenen Haushaltes zugefügt
  werden und Eigenschäden
- Schäden in Zusammenhang mit einer beruflichen oder nebenberuflichen
  Tätigkeit
- Schäden aus Sonderrisiken, wie z.B. aus der Haltung von Hunden oder aus
  dem Besitz eines Oeltanks

Der Versicherungsschutz sollte weltweit und rund um die Uhr gelten!

Auch die Familienangehörigen sind mitversichert, erwachsene Kinder jedoch in den meisten Fällen nur, solange sie sich in Schul- oder anschließender Berufsausbildung befinden. Ausnahmen bestätigen die Regel!

Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Wer glaubt, ohne sie auskommen zu können, riskiert im Schadensfall Schadenersatzforderungen und den Verlust seines über Jahrzehnte aufgebauten Vermögens!

Doch nicht nur die reine Schadensregulierung bei berechtigten Ansprüchen ist Aufgabe der Privathaftpflichtversicherung. Genauso wichtig ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wenn Schadenersatzforderungen an Sie herangetragen werden sollten, die Sie nicht zu verantworten haben, melden Sie den Schaden trotzdem Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Diese wird auf eigene Kosten prüfen, ob Sie ersatzpflichtig wären und ob die Gesellschaft dafür einstehen muss.

Die Ausfalldeckung in der PHV

Auf der Suche nach einer immer weiteren Perfektionierung des Versicherungsschutzes ist man seit einiger Zeit auf die Kunden gestoßen, denen selbst ein Schaden zugefügt wurde, wobei der Verursacher aber nicht versichert ist und auch über kein nennenswertes Vermögen verfügt.

Wenn man diesen Baustein in seinen Versicherungsschutz eingeschlossen hat, erhält man eine Ersatzleistung je nach den Versicherungsbedingungen. In unseren Vorzugsangeboten ist die Ausfalldeckung bereits in der Grundprämie eingeschlossen.

Mit anderen Worten: Sie versichern quasi den Verursacher auf Ihre Kosten. Das klingt zwar merkwürdig, kann aber trotzdem sinnvoll sein. Wenn Sie das Geld ausgeben wollen, dann tun Sie es. Fragen Sie aber vorher sicherheitshalber nach dem Kleingedruckten!

Nebenrisiken zur Privathaftpflicht-Versicherung

Nicht alle Risiken sind in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Hier erfahren Sie die wichtigsten Zusatzrisiken, die eine Erweiterung des bestehenden Privathaftpflicht-Vertrages, bzw. einen separaten Vertrag notwendig machen:

Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Falls Ihr Hund einen Schaden anrichtet, z.B. indem er einen Passanten anfällt oder gar auf die Fahrbahn springt und einen Unfall verursacht, müssen Sie dafür haften. Analog ist dies bei Pferden, wo sich die Prämie für dieses Risiko nach der Nutzung der Pferde, ob als Reitpferde und/oder als Zugpferde vor Kutschen oder Schlitten, richtet.

Gewässerschadenhaftpflicht aus dem Besitz von Heizöltanks

Falls Sie Besitzer eines Heizöltanks sind, ist es angebracht, sich vor Haftpflichtansprüchen, z.B. aus Schäden durch ausgelaufenes Öl, zu schützen. Unabhängig davon, wer oder was den Schaden verursacht hat, zunächst werden Sie in die Haftung genommen!

Haus- und Grundbesitz

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht ist für die Besitzer selbstgenutzter Einfamilienhäuser immer in deren Privathaftpflichtversicherung enthalten. Anders dagegen bei unbebauten Grundstücken, oder Mehrfamilienhäusern. Dort ist der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung angeraten. Gedeckt werden damit alle Risiken, die von dem Objekt ausgehen, z.B. Schäden durch herunterfallende Bauteile oder durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Sonderrisiken aus Hobbys

Falls Sie ferngelenkte Modellflugzeuge, Surfbretter oder z.B. einen Aufsitzrasenmäher besitzen, ist  eine Erweiterung des Versicherungsschutzes je nach Umfang des Gebrauchs derselben möglicherweise sinnvoll.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für Bauvorhaben bis 25.000 € oder 50.000 € ist zumeist in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Hat das Bauvorhaben einen größeren Umfang, ist eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Diensthaftpflicht

Angestellte im öffentlichen Dienst (z.B. Lehrer oder Krankenschwestern) unterliegen z.T. höheren Haftungsrisiken. Falls dies für Sie zutrifft, ist eine Deckungserweiterung sinnvoll.

Schlüsselschäden

Das Risiko des Schlüsselverlustes sollten alle diejenigen versichern, die über betriebliche Schlüssel verfügen. Der Austausch einer Schließanlage kann extrem teuer werden. Wichtig ist hier, zunächst mit dem Arbeitgeber abzuklären, welche Regelungen im Arbeitsvertrag bzw. in Dienstvorschriften getroffen wurden. 

IHR PERSÖNLICHES  PHV-ANGEBOT

Wir empfehlen Ihnen hier die IEA-Exklusiv-Deckung mit folgenden Einschlüssen und Erweiterungen*:

3 Mio € Deckungssumme; Geltungsbereich Europa unbegrenzt, weltweit 3 Jahre; Mietsachschäden bis 3
Mio €; Erweiterung des versicherten Personenkreises (z.B. (Ur-)Enkel); Tagesmutter (auch entgeltlich/400€); selbstgenutztes Haus/Wohnung in EU, Norwegen, Schweiz; vermietete Wohnräume (max. 3) oder vermietete Einliegerwohnung; fest installierter (nicht zugelassener) Wohnwagen in EU, Norwegen, Schweiz; unbebaute Grundstücke bis 1.500 qm im Inland; Schäden deliktunfähiger Personen bis 50.000 €; Regressansprüche des SV-Trägers; Schäden durch elektronischen Datenaustausch/Internetnutzung bis 150.000 €; Mietsachschäden an beweglichen Sachen in gemieteter Unterkunft bis 5.000 €; Gefälligkeitsschäden und Schäden an geliehenen Gegenständen bis 5.000 €; Verlust fremder privater und gewerblicher/ehrenamtlicher Schlüssel/Codekarten bis 25.000 €; Forderungsausfall bis 3 Mio €; Einschluss Blindenhund; Kautionsstellung EU-weit bis 50.000 €; Schäden aus dem Besitz von Fotovoltaikanlagen; Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit; Schäden beim fachpraktischen Unterricht bis 5.000 €

Jahresprämie incl. V-Steuer (1-Jahres-Vertrag)
Singletarif    70,00 €
Familientarif  77,00 €

Zusatzbausteine
Hundehalterhaftpflicht    50,00 €

INTERESSIERT?

Dann sofort Kontaktaufnahme mit Ihrem Berater!

* Es gelten ausschließlich die offiziellen Versicherungsbedingungen!

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Hausratversicherung – Schutz Ihres Eigentums!

Einbrecher haben Konjunktur. Besonders dreiste steigen tagsüber in Wohnungen ein oder fahren gleich mit dem Möbelwagen vor. Gerade in der Anonymität der Städte merken oft nicht einmal die Nachbarn, dass es sich nicht um einen Umzug, sondern einen Diebeszug handelt.

Aber auch Feuer, Sturm oder ein geplatztes Leitungsrohr können wertvolles Mobiliar Ihrer Wohnung beschädigen oder zerstören.

Abgesehen vom Schreck über die verlorene Habe bedeuten solche Ereignisse gewöhnlich einen erheblichen finanziellen Verlust. Die allergrößte Mehrheit sorgt dagegen mit einer Hausratversicherung vor.

Folgende Schäden werden damit abgedeckt:

- Brand, Blitzschlag, Explosion und Absturz von Flugzeugen
- Leitungswasserschäden einschließlich Frostschäden an sanitären Anlagen
- Einbruchdiebstahl und Raub
- Sturmschäden (ab Windstärke 8) und Hagel
- Überspannungsschäden, sofern ausdrücklich vereinbart

In der Grunddeckung nicht oder grundsätzlich nicht versichert sind aber z.B.

- Sengschäden (ohne offene Flamme)
- Schäden durch umgestoßene Wischeimer, durch Grund- und Hochwasser
  oder Regen
- Einfacher Diebstahl, d.h. Wegnahme von Geld oder Hausrat ohne Einbruch
- Diebstahl von Hausratgegenständen aus KFZ
- Schäden durch Erdbeben, innere Unruhen und durch Vorsatz oder grobe
  Fahrlässigkeit

Eingeschlossen in die Deckung sind alle Folgeschäden von versicherten Risiken, wie z.B. durch Rauch, Löschwasser oder die aufgebrochene Wohnungstür und Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch.

Ein Problem für alle Kunden stellt immer wieder die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme dar. Die meisten Gesellschaften bieten daher Durchschnitts- bzw. Mindestwerte an. Üblich sind 650 € Wert des Hausrates pro qm Wohnfläche. Wer dieses Angebot der Gesellschaft annimmt, riskiert keine Überprüfung auf „Unterversicherung“ im Schadenfall. Vorsicht ist dennoch angebracht: Wer eine sehr wertvolle Einrichtung besitzt, ist bei Vereinbarung einer zu niedrigen Versicherungssumme unterversichert. Bei einem kleineren Schaden mag das vielleicht unentdeckt bleiben - bei einem Totalschaden garantiert nicht. Die Folge: Der entstandene Schaden wird nur zum Teil reguliert.

Ein Beispiel:
Der Hausrat hat einen Wert von 100.000 €, wird aber nur zu 50.000 € versichert. Jedes Stück Hausrat ist also nur zu 50% versichert. Passiert ein Schaden mit einer Schadenhöhe von 60.000 €, zahlt die Versicherungsgesellschaft in diesem Falle nur 30.000 € Schadenersatz aus. Der Kunde bleibt auf den restlichen 30.000 € sitzen – da tröstet auch nicht die  eingesparte Jahresprämie in Höhe von vielleicht 50 €. 

Wichtig:
Wertsachen (Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Schmuck, Briefmarken, Gemälde, Antiquitäten) sind nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz innerhalb der Versicherungssumme versichert, meist 20 oder 30 Prozent. Für Bargeld, Urkunden und sonstige Wertpapiere gelten zusätzliche Einschränkungen.

Voraussetzung für den ED-Versicherungsschutz:
Die Mindestsicherungen sind erfüllt!

Bei einer Wohnung bedeutet das: Die Wohnungstür ist mit einem bündig abschließenden Zylinderschloss gesichert und die Fenster sind geschlossen, wenn sich niemand in der Wohnung befindet.

Noch einmal zurück zum Thema Schadenersatz. Welcher Wert wird überhaupt in der Hausratversicherung ersetzt, der Neuwert oder der Wiederbeschaffungswert?

Die Hausratversicherung leistet als Neuwertversicherung. Das heißt, im Schadensfall wird die Summe gezahlt, die zum Neukauf der beschädigten Sache zu heutigen Preisen benötigt wird. Allerdings gibt es meist bei technischen Geräten gewisse Probleme. Auf Grund des technischen Fortschritts kann möglicherweise ein früher 1.000 € teures Gerät heute nur mit 200 € entschädigt werden.

Außerdem gibt es in jedem Haushalt Dinge, die im Schadenfall nur zum Wiederbeschaffungswert ersetzt werden. Dies sind solche Sachen, die nicht mehr gehandelt werden. Die Entschädigung richtet sich nach den Kosten für die Wiederbeschaffung eines Gegenstandes gleicher Art und Güte.

Wichtig:
Die Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden übrigens nur zum Zeitwert. Da ein Schaden möglicherweise sowohl als Haftpflichtschaden, als auch als Hausrat-Schaden reguliert werden kann, ist es wichtig, in diesem Fall die richtige Entscheidung zu treffen. So könnte z.B. bei einem Nachbarn die Waschmaschine auslaufen und in Ihrer Wohnung die Möbel aufweichen. Die Regulierung des Schadens wäre über Ihre Hausratversicherung vorteilhafter für Sie. Die Versicherungsgesellschaft sieht das möglicherweise nicht so gern und wird sicher beim Verursacher Regress nehmen. Dies reguliert dann dessen Haftpflichtversicherung.

Stellen Sie sich vor, Ihr Nachbar hat keine Haftpflichtversicherung. Erkennen Sie die Wichtigkeit einer eigenen vernünftigen Absicherung?

Einschlüsse in die Hausratversicherung

Was ist eigentlich Hausrat? Einfach gesagt: Alle Gegenstände, die sich in Ihrer Wohnung befinden und nicht fest mit ihr verbunden sind. Der 80-Liter-Boiler gehört zum Gebäude, der mobile Heißwasserbereiter zum Hausrat.

Was ist aber mit Gegenständen, die man mit außerhalb der Wohnung nimmt?

Das einfachste Beispiel ist das Fahrrad. Wird es aus der Wohnung oder dem eigenen verschlossenen Kellerraum gestohlen, ist es „normaler“ Hausrat. Das Problem entsteht, wenn das Fahrrad während eines Ausfluges gestohlen wird. Dann zahlt die Hausratversicherung nur dann, wenn man zuvor den Fahrraddiebstahl in den Versicherungsschutz eingeschlossen hat. Achten Sie auf das Kleingedruckte! Insbesondere auf die Nachtzeitklausel. Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr ist der Fahrraddiebstahl meist nicht mit versichert.

Andere Gegenstände, die üblicherweise zum Hausrat gehören, sich jedoch zeitweise außerhalb der Wohnung befinden, sind nur dann versichert, wenn sich diese in einem überdachten Gebäude befinden.

Hausratgegenstände in Kraftfahrzeugen sind meist nur dann im Rahmen der Außendeckung versichert, wenn sich das Fahrzeug in einer Garage befindet. Außerhalb der Garage wird nur dann Ersatz geleistet (durch die Kaskoversicherung des Kfz), wenn es sich um den Diebstahl oder Feuerschaden mitversicherter Zubehörteile handelt. Im Abschnitt Mobilität erfahren Sie dazu mehr!

IHR PERSÖNLICHES HAUSRAT-ANGEBOT

Wir empfehlen Ihnen hier die IEA-Exklusiv-Deckung mit folgenden Einschlüssen und Erweiterungen*:

Verpuffung; Rauch- und Rußschäden bis 5.000 €; Mitversicherung grober Fahrlässigkeit (50% Entschädigung); räuberische Erpressung; erweiterte Außenversicherung für Sportausrüstung bis 1.500 €; Diebstahl aus verschlossener Schiffskabine, Zugabteil, Buskabine; Wertsachen bis 30% der VSSu; Bargeld bis 3.000 € mit Verdopplung zu bestimmten Anlässen; Hotelkosten 100 €/Tag max. 365 Tage; Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder Stromschwankungen; einfacher Diebstahl von Hausrat im Krankenhaus, bei Kur oder Kurzzeitpflege bis 1.500 €; dito von Wertsachen bis 150 €; einfacher Diebstahl von Rollstühlen und Gehhilfen bis 1.500 €; einfacher Diebstahl von Gebissen, Hör- und Sehhilfen bis 1.500 €; einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln und Wäsche auf der Leine bis 1.500 €; Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser; Urlaubs-Rückreisekosten bis 5.000 €; Mietfortzahlungskosten; Einbruchdiebstahl aus Kfz (24 h) bis 1.500 €; 30% Nachlass bei Umzug ins Seniorenheim; Sachverständigenkosten (80% bis max. 6.000 €); Schäden an Terrassen-Überdachungen und Balkonverkleidungen bis 1.500 €; Wiederbeschaffung privater Dokumente bis 150 €; Handtaschen-Trickdiebstahl bis 150 €; Haustür-Trickbetrug bis 1.500 €; Seng- und Nutzwärmeschäden bis 15.000 €; Schlossänderungskosten bis 150 €

Jahresprämie incl. V-Steuer (1-Jahres-Vertrag)
bei einer Versicherungssumme von z.B. 50.000 €
Zone I**:       85,00 €     Zone II:  105,00 €
Zone III:       120,00 €   Zone IV:   200,00 €
Fahrraddiebstahl: plus 25 Euro (zonenunabhängig)
(alle Fahrräder, max. 2.250 €, bis 750 € je Fahrrad)

INTERESSIERT?  Dann sofortige Kontaktaufnahme!

* Es gelten ausschließlich die offiziellen Versicherungsbedingungen!
**Die Zoneneinteilungen erfahren Sie von Ihrem Berater!

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Gebäudeversicherungen

Die größte Sache, die üblicherweise in einem Privathaushalt vorhanden ist, ist dessen bauliche Hülle, also das Gebäude. Jeder Besitzer einer Immobilie wird diese zumindest gegen die wichtigsten Gefahren versichern.

Für die allermeisten Hausbesitzer ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung eine Selbstverständlichkeit, stellt doch das eigene Haus meist die größte Investition im Leben eines Menschen dar. Zwar werden durch diese Versicherung Schäden nicht verhindert, immerhin kann sie aber den Eigentümer vor großen Belastungen und sogar vor dem möglichen finanziellen Ruin bewahren. Das funktioniert aber nur dann, wenn der Vertrag einen ausreichenden  Deckungsumfang hat. Das ist leider nicht immer der Fall.

Die verbundene Wohngebäudeversicherung besteht aus Versicherungen gegen Schäden durch:

Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von bemannten Flugzeugen, Aufräumungs- und Abbruchkosten)

Leitungswasser (Bruch- u. Frostschäden an den Zu- u. Abwasserrohren der Wasserversorgung, Heizung und Sanitär, Unterspülung nach einem Rohrbruch, Frost- u. Bruchschäden an Versorgungsrohren auf dem Grundstück; Bruch von Schläuchen von Waschmaschinen und Geschirrspülern)

Sturm und Hagel (Sturmschäden ab Windstärke 8; Folgeschäden, z.B. durch abgedeckte Dächer)

Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Elementarschäden, man kann diese aber durch eine Zusatzdeckung absichern.

Überspannungsschäden sollten unbedingt in den Vertrag eingeschlossen sein. Dann ersetzt die Gesellschaft auch Schäden z.B. an der Heizungssteuerung oder Hausverteilung, wenn der Schaden durch einen Blitzschlag in der Umgebung verursacht wurde.

Nicht unter den Überspannungs-Versicherungsschutz fallen üblicherweise alle anderen, nicht durch Blitz verursachten Spannungsspitzen, also z.B. durch Kurzschluss oder Bauarbeiten an der Kabeltrasse.

Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämie und Ausdruck für den heutigen Wert ist immer die Versicherungssumme 1914. Diese wird in den meisten Fällen durch Wertermittlung anhand von Bauzustand und Größe ermittelt. Möglich wäre auch die Übernahme des Wertes des früheren Monopolversicherers oder die Ermittlung mittels Gutachten.

Empfehlenswert ist eine Versicherung nach gleitendem Neuwert. Das bedeutet, dass automatisch der Versicherungswert den sich verändernden Baupreisen angepasst wird. Gleichzeitig ändert sich jährlich die Versicherungsprämie entsprechend. Im Schadensfall ist der Hausherr also optimal abgesichert, auch wenn er den Vertrag schon lange zuvor abgeschlossen hatte.

Was zahlt die Versicherung?

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt bei beschädigten Bauteilen die Kosten für die Reparatur, maximal aber bis zur heutigen Versicherungssumme. Bei Totalschaden wird der Wiederaufbau gezahlt, maximal jedoch bis zur Höhe der heutigen Versicherungssumme.

Versicherung zum gleitenden Neuwert:
Gleitende Neuwertfaktoren der letzten Jahre:
Jahr       Gl. Neuwertfaktor

2005:              13,4
2006:              13,6
2007:              13,6
2008:              14,5
2009:              15,0
2010:              15,2

Was es zu beachten gilt:

Erweiterungen der Wohnfläche und des Ausstattungsgrades bedingen eine Anpassung des Versicherungsschutzes. Denken Sie daran, wenn Sie Baumaßnahmen durchführen, die neue Werte schaffen, z.B. den Einbau einer Solaranlage.

Weitere Risiken

Folgende Nebenrisiken müssen ggf. gesondert versichert werden:

Oeltanks

Diese stellen ein latentes Umweltrisiko dar und dieses sollte unbedingt abgesichert werden. Dies ist ein Zusatzrisiko in der Privathaftpflichtversicherung und kann auch mit einem separaten Vertrag abgesichert werden.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern ist dieses Risiko grundsätzlich in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sobald es sich um ein Mehrfamilien- oder Wohn-/Geschäftshaus handelt, sollte eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. Die Prämie bemisst sich zumeist an der Jahresnetto-Miete bzw. –Pacht.

IHR PERSÖNLICHES ANGEBOT

An dieser Stelle wollen wir Ihnen bewusst keine konkreten Prämien nennen. Ein Wohngebäude, wohl möglich sogar mit eingeschlossenen Gewerbe- bzw. Geschäftsräumen, ist schließlich kein Standardrisiko.
Hinzu kommt, dass uns hier keine Deckungskonzepte bekannt sind, die sich speziell an Senioren wenden.
Bitte wenden Sie sich daher für Ihr persönliches Angebot direkt an Ihren Betreuer. Vielen Dank für Ihr Interesse!

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Sicherheit vor Dieben und Trickbetrügern

Etwa alle ein bis zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Das sind rund 1.000 Einbrüche täglich bzw. 365.000 im Jahr. Rein statistisch gesehen, ist jeder Haushalt also zum Glück nur alle 100 Jahre Opfer eines Einbruchdiebstahl.
Ältere Bürger sind aber mehr betroffen. Der Grund ist leicht nachvollziehbar: Es sind üblicherweise höhere Werte vorhanden und die älteren Mitbürger sind meist für die Einbrecher eine "leichtere Beute".

Welche Maßnahmen sollte man ergreifen?

1. Zugänge prüfen
Üblicherweise kommen Eingangs- und Terassentüren sowie Fenster als Schwachstellen in Frage. Prüfen Sie die Stabilität und Intaktheit der Verriegelungen und ob es "Einstiegshilfen" gibt. Dies können frei zugängliche Werkzeuge als Aufbruchhilfen aber auch Kletterhilfen in Form von Gartenleitern, Rankgerüsten und Gartenmöbeln sein.

2. Schrecken Sie Einbrecher ab!

Die meisten Einbrüche werden im Schutze der Dunkelheit verübt. Leuchten mit Bewegungsmeldern sind eine einfache, aber wirkungsvolle Abschreckung.
Aber auch durch Gitter und Zusatzschlösser kann man Einbrecher abschrecken. Alles, was Zeit raubt, ist nicht für Blitzeinbrüche.
Mechanische Sicherheit geht vor elektronischer Sicherheit!

3. Geben Sie keine Hinweise!
Ständig heruntergelassenen Rollläden, überquellende Briefkästen oder sogar der Zette am Briefksten "Post bitte beim Nachbarn abgeben!" deuten auf Urlaub hin und sind Einladungen für Einbrecher! Manchmal hilft schon eine Zeitschaltuhr, die die Wohnung in unregelmäßigen Zeitabständen beleuchten oder ein Radio anschalten.
Aber auch bei einer nur kurzen Abwesenheit sollte man die Haustür abschließen und die Fenster schließen! Gekippte Fenster sind offene Fenster!
Auch die "Schlüssel unter der Fußmatte oder im Blumentopf" sind eine vielfach unterschätzte Gefahr!
Nicht zuletzt sei darauf hingewiesen, dass bestimmte Wertgegenstände Einbrecher anziehen. Lassen Sie wirkliche Werte nicht offen herumliegen!

Eine 100%ige Sicherheit gibt es aber nicht!
Sichtbare hohe Sicherheitsmaßnahmen deuten möglicherweise darauf hin, dass in diesem Haushalt "etwas zu holen" ist!

Trickdiebstähle
Dem Einfallsreichtum von Trickdieben ist keine Grenze gesetzt. Hier alle bekannten Formen von Trickdiebstahl aufzulisten, ist schier umöglich.

Daher einige allgemeine Hinweise: 

1. Lassen Sie keine Unbekannten in Ihre Wohnung!
Auch nicht in Notsituationen! Dafür gibt es die Polizei und Rettungsdienste!

2. Geben Sie kein Geld an Unbekannte!
Auch und vor allem dann nicht, wenn es für angebliche Verwandte sein soll, die sich gerade in einer Notsituation befinden sollen.

3. Bieten Sie Trickdieben keine Anhaltspunkte!
Wenn der oder die Unbekannte behauptet, Sie zu kennen, dann soll sie das auch durch eindeutige Fakten beweisen können. Eine Hilfestellung Ihrerseits  ("Bist Du die Moni aus der Buchhaltung?") wäre fehl am Platze.

4. Lassen Sie nie Wertgegenstände offen in der Wohnung herumliegen und offenbaren Sie Niemandem Ihr möglicherweise vorhandenes Versteck für Bargeld oder Wertgegenstände!

Im Zweifelsfall immer Verwandte bzw. Bekannte hinzuziehen oder die Polizei verständigen!

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Hausnotruf-Systeme

Menschen, die oft allein zu Hause sind, unterliegen höheren Gefahren als solche, die in der Gemeinschaft (z.B. eines Heimes) leben. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, im Falle eines "Falles" einen Notruf abzusetzen.

Alle Menschen, ob älter, alleinlebend, mit einer Behinderung oder einer Risikoerkrankung können jetzt mit mehr Sicherheit aktiver am Leben teilnehmen. Überall - zu Hause und unterwegs!
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