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Private Risiken
So
sichern Sie sich richtig ab!
Auch ältere Menschen brauchen Versicherungen.
Vielleicht in gewissem Maße sogar mehr als Jüngere.
Einerseits sind meist höhere Vermögenswerte abzusichern,
andererseits ist man sicher nicht mehr ganz so fit wie vor
30 Jahren. Ein vergessenes eingeschaltetes Bügeleisen, ein
nicht richtig geschlossener Wasserhahn oder ein anderes
Missgeschick kann schnell des eigene Hab und Gut beschädigen
oder Werte und Gesundheit Ihrer Mitmenschen. Eine
vernünftige Vorsorge ist unumgänglich.
Glücklicherweise gibt es spezielle Policen
für Senioren, die besonders preiswert und genau auf die
Bedürfnisse der Menschen im besten Alter abgestimmt sind.
Private Haftpflicht-Risiken
Gemäß § 823 BGB muss man für jeden, auch
fahrlässig verursachten, Schaden, den man einem anderen
zugefügt hat, einstehen.
Was sich als Gesetzestext noch relativ
harmlos liest, kann in der Praxis einer Katastrophe
gleichkommen. Eine zerbrochene Fensterscheibe lässt sich
noch verhältnismäßig leicht aus der eigenen Tasche bezahlen,
wie aber soll man Schäden begleichen, die in die Tausende
gehen? Denn die Haftpflicht ist nicht nur auf Sachschäden
beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf Personen- und
Vermögensschäden.
Eine Privathaftpflichtversicherung sorgt in
den meisten Fällen für die Regulierung des Schadens.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind
aber zumeist:
- vorsätzlich und grob fahrlässig
verursachte Schäden
- Schäden in Zusammenhang mit dem Halten und Führen eines
KFZ
- Schäden, die Ihnen von Angehörigen
des eigenen Haushaltes zugefügt
werden und Eigenschäden
- Schäden in Zusammenhang mit einer beruflichen oder nebenberuflichen
Tätigkeit
- Schäden aus Sonderrisiken, wie z.B. aus der Haltung von Hunden oder aus
dem Besitz eines Oeltanks
Der Versicherungsschutz sollte weltweit und
rund um die Uhr gelten!
Auch die Familienangehörigen sind
mitversichert, erwachsene Kinder jedoch in den meisten
Fällen nur, solange sie sich in Schul- oder anschließender
Berufsausbildung befinden. Ausnahmen bestätigen die Regel!
Eine Privathaftpflichtversicherung ist
unverzichtbar. Wer glaubt, ohne sie auskommen zu können,
riskiert im Schadensfall Schadenersatzforderungen und den
Verlust seines über Jahrzehnte aufgebauten Vermögens!
Doch nicht nur die reine Schadensregulierung
bei berechtigten Ansprüchen ist Aufgabe der
Privathaftpflichtversicherung. Genauso wichtig ist die
Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wenn
Schadenersatzforderungen an Sie herangetragen werden
sollten, die Sie nicht zu verantworten haben, melden Sie den
Schaden trotzdem Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Diese
wird auf eigene Kosten prüfen, ob Sie ersatzpflichtig wären
und ob die Gesellschaft dafür einstehen muss.
Die Ausfalldeckung in der PHV
Auf der Suche nach einer immer weiteren
Perfektionierung des Versicherungsschutzes ist man seit
einiger Zeit auf die Kunden gestoßen, denen selbst ein
Schaden zugefügt wurde, wobei der Verursacher aber nicht
versichert ist und auch über kein nennenswertes Vermögen
verfügt.
Wenn man diesen Baustein in seinen
Versicherungsschutz eingeschlossen hat, erhält man eine
Ersatzleistung je nach den Versicherungsbedingungen. In
unseren Vorzugsangeboten ist die Ausfalldeckung bereits in
der Grundprämie eingeschlossen.
Mit anderen Worten: Sie versichern quasi den
Verursacher auf Ihre Kosten. Das klingt zwar merkwürdig,
kann aber trotzdem sinnvoll sein. Wenn Sie das Geld ausgeben
wollen, dann tun Sie es. Fragen Sie aber vorher
sicherheitshalber nach dem Kleingedruckten!
Nebenrisiken zur
Privathaftpflicht-Versicherung
Nicht alle Risiken sind in der
Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Hier erfahren Sie die wichtigsten
Zusatzrisiken, die eine Erweiterung des bestehenden
Privathaftpflicht-Vertrages, bzw. einen separaten Vertrag
notwendig machen:
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Falls Ihr Hund einen Schaden anrichtet, z.B.
indem er einen Passanten anfällt oder gar auf die Fahrbahn
springt und einen Unfall verursacht, müssen Sie dafür
haften. Analog ist dies bei Pferden, wo sich die Prämie für
dieses Risiko nach der Nutzung der Pferde, ob als Reitpferde
und/oder als Zugpferde vor Kutschen oder Schlitten, richtet.
Gewässerschadenhaftpflicht aus dem Besitz von Heizöltanks
Falls Sie Besitzer eines Heizöltanks sind,
ist es angebracht, sich vor Haftpflichtansprüchen, z.B. aus
Schäden durch ausgelaufenes Öl, zu schützen. Unabhängig
davon, wer oder was den Schaden verursacht hat, zunächst
werden Sie in die Haftung genommen!
Haus- und
Grundbesitz
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht ist
für die Besitzer selbstgenutzter Einfamilienhäuser immer in
deren Privathaftpflichtversicherung enthalten. Anders
dagegen bei unbebauten Grundstücken, oder
Mehrfamilienhäusern. Dort ist der Abschluss einer
entsprechenden Haftpflichtversicherung angeraten. Gedeckt
werden damit alle Risiken, die von dem Objekt ausgehen, z.B.
Schäden durch herunterfallende Bauteile oder durch
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Sonderrisiken aus Hobbys
Falls Sie ferngelenkte Modellflugzeuge,
Surfbretter oder z.B. einen Aufsitzrasenmäher besitzen, ist
eine Erweiterung des Versicherungsschutzes je nach Umfang
des Gebrauchs derselben möglicherweise sinnvoll.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für
Bauvorhaben bis 25.000 € oder 50.000 € ist zumeist in der
Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Hat das
Bauvorhaben einen größeren Umfang, ist eine separate
Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Diensthaftpflicht
Angestellte im öffentlichen Dienst (z.B.
Lehrer oder Krankenschwestern) unterliegen z.T. höheren
Haftungsrisiken. Falls dies für Sie zutrifft, ist eine
Deckungserweiterung sinnvoll.
Schlüsselschäden
Das Risiko des Schlüsselverlustes sollten
alle diejenigen versichern, die über betriebliche Schlüssel
verfügen. Der Austausch einer Schließanlage kann extrem
teuer werden. Wichtig ist hier, zunächst mit dem Arbeitgeber
abzuklären, welche Regelungen im Arbeitsvertrag bzw. in
Dienstvorschriften getroffen wurden.
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PERSÖNLICHES PHV-ANGEBOT
Wir empfehlen Ihnen hier die
IEA-Exklusiv-Deckung mit folgenden Einschlüssen und
Erweiterungen*:
3 Mio € Deckungssumme; Geltungsbereich Europa
unbegrenzt, weltweit 3 Jahre; Mietsachschäden bis 3
Mio €; Erweiterung des versicherten Personenkreises (z.B. (Ur-)Enkel);
Tagesmutter (auch entgeltlich/400€); selbstgenutztes
Haus/Wohnung in EU, Norwegen, Schweiz; vermietete Wohnräume
(max. 3) oder vermietete Einliegerwohnung; fest
installierter (nicht zugelassener) Wohnwagen in EU,
Norwegen, Schweiz; unbebaute Grundstücke bis 1.500 qm im
Inland; Schäden deliktunfähiger Personen bis 50.000 €;
Regressansprüche des SV-Trägers; Schäden durch
elektronischen Datenaustausch/Internetnutzung bis 150.000 €;
Mietsachschäden an beweglichen Sachen in gemieteter
Unterkunft bis 5.000 €; Gefälligkeitsschäden und Schäden an
geliehenen Gegenständen bis 5.000 €; Verlust fremder
privater und gewerblicher/ehrenamtlicher
Schlüssel/Codekarten bis 25.000 €; Forderungsausfall bis 3
Mio €; Einschluss Blindenhund; Kautionsstellung EU-weit bis
50.000 €; Schäden aus dem Besitz von Fotovoltaikanlagen;
Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit; Schäden beim
fachpraktischen Unterricht bis 5.000 €
Jahresprämie incl. V-Steuer (1-Jahres-Vertrag)
Singletarif 70,00 €
Familientarif 77,00 €
Zusatzbausteine
Hundehalterhaftpflicht 50,00 €
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Berater!
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gelten ausschließlich die offiziellen
Versicherungsbedingungen!
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Hausratversicherung – Schutz Ihres Eigentums!
Einbrecher haben Konjunktur. Besonders
dreiste steigen tagsüber in Wohnungen ein oder fahren gleich
mit dem Möbelwagen vor. Gerade in der Anonymität der Städte
merken oft nicht einmal die Nachbarn, dass es sich nicht um
einen Umzug, sondern einen Diebeszug handelt.
Aber auch Feuer, Sturm oder ein geplatztes
Leitungsrohr können wertvolles Mobiliar Ihrer Wohnung
beschädigen oder zerstören.
Abgesehen vom Schreck über die verlorene Habe
bedeuten solche Ereignisse gewöhnlich einen erheblichen
finanziellen Verlust. Die allergrößte Mehrheit sorgt dagegen
mit einer Hausratversicherung vor.
Folgende Schäden werden damit abgedeckt:
- Brand, Blitzschlag, Explosion und
Absturz von Flugzeugen
- Leitungswasserschäden einschließlich Frostschäden an sanitären Anlagen
- Einbruchdiebstahl und Raub
- Sturmschäden (ab Windstärke 8) und Hagel
- Überspannungsschäden, sofern ausdrücklich vereinbart
In der Grunddeckung nicht oder grundsätzlich
nicht versichert sind aber z.B.
- Sengschäden (ohne offene Flamme)
- Schäden durch umgestoßene Wischeimer, durch Grund- und Hochwasser
oder Regen
- Einfacher Diebstahl, d.h. Wegnahme von Geld oder Hausrat ohne Einbruch
- Diebstahl von Hausratgegenständen aus KFZ
- Schäden durch Erdbeben, innere Unruhen und durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit
Eingeschlossen in die Deckung sind alle
Folgeschäden von versicherten Risiken, wie z.B. durch Rauch,
Löschwasser oder die aufgebrochene Wohnungstür und Schäden
durch Vandalismus nach einem Einbruch.
Ein Problem für alle Kunden stellt immer
wieder die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme dar.
Die meisten Gesellschaften bieten daher Durchschnitts- bzw.
Mindestwerte an. Üblich sind 650 € Wert des Hausrates pro qm
Wohnfläche. Wer dieses Angebot der Gesellschaft annimmt,
riskiert keine Überprüfung auf „Unterversicherung“ im
Schadenfall. Vorsicht ist dennoch angebracht: Wer eine sehr
wertvolle Einrichtung besitzt, ist bei Vereinbarung einer zu
niedrigen Versicherungssumme unterversichert. Bei einem
kleineren Schaden mag das vielleicht unentdeckt bleiben -
bei einem Totalschaden garantiert nicht. Die Folge: Der
entstandene Schaden wird nur zum Teil reguliert.
Ein Beispiel:
Der Hausrat hat einen Wert von 100.000 €, wird aber nur zu
50.000 € versichert. Jedes Stück Hausrat ist also nur zu 50%
versichert. Passiert ein Schaden mit einer Schadenhöhe von
60.000 €, zahlt die Versicherungsgesellschaft in diesem
Falle nur 30.000 € Schadenersatz aus. Der Kunde bleibt auf
den restlichen 30.000 € sitzen – da tröstet auch nicht die
eingesparte Jahresprämie in Höhe von vielleicht 50 €.
Wichtig:
Wertsachen (Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Schmuck,
Briefmarken, Gemälde, Antiquitäten) sind nur bis zu einem
bestimmten Prozentsatz innerhalb der Versicherungssumme
versichert, meist 20 oder 30 Prozent. Für Bargeld, Urkunden
und sonstige Wertpapiere gelten zusätzliche Einschränkungen.
Voraussetzung für den ED-Versicherungsschutz:
Die Mindestsicherungen sind erfüllt!
Bei einer Wohnung bedeutet das: Die
Wohnungstür ist mit einem bündig abschließenden
Zylinderschloss gesichert und die Fenster sind geschlossen,
wenn sich niemand in der Wohnung befindet.
Noch einmal zurück zum Thema Schadenersatz.
Welcher Wert wird überhaupt in der Hausratversicherung
ersetzt, der Neuwert oder der Wiederbeschaffungswert?
Die Hausratversicherung leistet als
Neuwertversicherung. Das heißt, im Schadensfall wird die
Summe gezahlt, die zum Neukauf der beschädigten Sache zu
heutigen Preisen benötigt wird. Allerdings gibt es meist bei
technischen Geräten gewisse Probleme. Auf Grund des
technischen Fortschritts kann möglicherweise ein früher
1.000 € teures Gerät heute nur mit 200 € entschädigt werden.
Außerdem gibt es in jedem Haushalt Dinge, die
im Schadenfall nur zum Wiederbeschaffungswert ersetzt
werden. Dies sind solche Sachen, die nicht mehr gehandelt
werden. Die Entschädigung richtet sich nach den Kosten für
die Wiederbeschaffung eines Gegenstandes gleicher Art und
Güte.
Wichtig:
Die Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden übrigens nur zum
Zeitwert. Da ein Schaden möglicherweise sowohl als
Haftpflichtschaden, als auch als Hausrat-Schaden reguliert
werden kann, ist es wichtig, in diesem Fall die richtige
Entscheidung zu treffen. So könnte z.B. bei einem Nachbarn
die Waschmaschine auslaufen und in Ihrer Wohnung die Möbel
aufweichen. Die Regulierung des Schadens wäre über Ihre
Hausratversicherung vorteilhafter für Sie. Die
Versicherungsgesellschaft sieht das möglicherweise nicht so
gern und wird sicher beim Verursacher Regress nehmen. Dies
reguliert dann dessen Haftpflichtversicherung.
Stellen Sie sich vor, Ihr Nachbar hat keine
Haftpflichtversicherung. Erkennen Sie die Wichtigkeit einer
eigenen vernünftigen Absicherung?
Einschlüsse in die Hausratversicherung
Was ist eigentlich Hausrat? Einfach gesagt:
Alle Gegenstände, die sich in Ihrer Wohnung befinden und
nicht fest mit ihr verbunden sind. Der 80-Liter-Boiler
gehört zum Gebäude, der mobile Heißwasserbereiter zum
Hausrat.
Was ist aber mit Gegenständen, die man mit
außerhalb der Wohnung nimmt?
Das einfachste Beispiel ist das Fahrrad. Wird
es aus der Wohnung oder dem eigenen verschlossenen
Kellerraum gestohlen, ist es „normaler“ Hausrat. Das Problem
entsteht, wenn das Fahrrad während eines Ausfluges gestohlen
wird. Dann zahlt die Hausratversicherung nur dann, wenn man
zuvor den Fahrraddiebstahl in den Versicherungsschutz
eingeschlossen hat. Achten Sie auf das Kleingedruckte!
Insbesondere auf die Nachtzeitklausel. Zwischen 22.00 Uhr
und 6.00 Uhr ist der Fahrraddiebstahl meist nicht mit
versichert.
Andere Gegenstände, die üblicherweise zum
Hausrat gehören, sich jedoch zeitweise außerhalb der Wohnung
befinden, sind nur dann versichert, wenn sich diese in einem
überdachten Gebäude befinden.
Hausratgegenstände in Kraftfahrzeugen sind
meist nur dann im Rahmen der Außendeckung versichert, wenn
sich das Fahrzeug in einer Garage befindet. Außerhalb der
Garage wird nur dann Ersatz geleistet (durch die
Kaskoversicherung des Kfz), wenn es sich um den Diebstahl
oder Feuerschaden mitversicherter Zubehörteile handelt. Im
Abschnitt Mobilität erfahren Sie dazu mehr!
IHR
PERSÖNLICHES HAUSRAT-ANGEBOT
Wir empfehlen Ihnen hier die
IEA-Exklusiv-Deckung mit folgenden Einschlüssen und
Erweiterungen*:
Verpuffung; Rauch- und Rußschäden bis 5.000
€; Mitversicherung grober Fahrlässigkeit (50%
Entschädigung); räuberische Erpressung; erweiterte
Außenversicherung für Sportausrüstung bis 1.500 €; Diebstahl
aus verschlossener Schiffskabine, Zugabteil, Buskabine;
Wertsachen bis 30% der VSSu; Bargeld bis 3.000 € mit
Verdopplung zu bestimmten Anlässen; Hotelkosten 100 €/Tag
max. 365 Tage; Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder
Stromschwankungen; einfacher Diebstahl von Hausrat im
Krankenhaus, bei Kur oder Kurzzeitpflege bis 1.500 €; dito
von Wertsachen bis 150 €; einfacher Diebstahl von
Rollstühlen und Gehhilfen bis 1.500 €; einfacher Diebstahl
von Gebissen, Hör- und Sehhilfen bis 1.500 €; einfacher
Diebstahl von Gartenmöbeln und Wäsche auf der Leine bis
1.500 €; Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser;
Urlaubs-Rückreisekosten bis 5.000 €; Mietfortzahlungskosten;
Einbruchdiebstahl aus Kfz (24 h) bis 1.500 €; 30% Nachlass
bei Umzug ins Seniorenheim; Sachverständigenkosten (80% bis
max. 6.000 €); Schäden an Terrassen-Überdachungen und
Balkonverkleidungen bis 1.500 €; Wiederbeschaffung privater
Dokumente bis 150 €; Handtaschen-Trickdiebstahl bis 150 €;
Haustür-Trickbetrug bis 1.500 €; Seng- und Nutzwärmeschäden
bis 15.000 €; Schlossänderungskosten bis 150 €
Jahresprämie incl. V-Steuer (1-Jahres-Vertrag)
bei einer Versicherungssumme von z.B. 50.000 €
Zone I**: 85,00 € Zone II: 105,00 €
Zone III: 120,00 € Zone IV: 200,00 €
Fahrraddiebstahl: plus 25 Euro (zonenunabhängig)
(alle Fahrräder, max. 2.250 €, bis 750 € je Fahrrad)
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Versicherungsbedingungen!
**Die Zoneneinteilungen erfahren Sie von Ihrem Berater!
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Gebäudeversicherungen
Die größte Sache, die üblicherweise in einem
Privathaushalt vorhanden ist, ist dessen bauliche Hülle,
also das Gebäude. Jeder Besitzer einer Immobilie wird diese
zumindest gegen die wichtigsten Gefahren versichern.
Für die allermeisten Hausbesitzer ist der
Abschluss einer Wohngebäudeversicherung eine
Selbstverständlichkeit, stellt doch das eigene Haus meist
die größte Investition im Leben eines Menschen dar. Zwar
werden durch diese Versicherung Schäden nicht verhindert,
immerhin kann sie aber den Eigentümer vor großen Belastungen
und sogar vor dem möglichen finanziellen Ruin bewahren. Das
funktioniert aber nur dann, wenn der Vertrag einen
ausreichenden Deckungsumfang hat. Das ist leider nicht
immer der Fall.
Die verbundene Wohngebäudeversicherung
besteht aus Versicherungen gegen Schäden durch:
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von bemannten
Flugzeugen, Aufräumungs- und Abbruchkosten)
Leitungswasser (Bruch- u. Frostschäden an den Zu- u. Abwasserrohren der
Wasserversorgung, Heizung und Sanitär, Unterspülung nach
einem Rohrbruch, Frost- u. Bruchschäden an Versorgungsrohren
auf dem Grundstück; Bruch von Schläuchen von Waschmaschinen
und Geschirrspülern)
Sturm und Hagel (Sturmschäden ab Windstärke 8; Folgeschäden, z.B. durch
abgedeckte Dächer)
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für
Elementarschäden, man kann diese aber durch eine
Zusatzdeckung absichern.
Überspannungsschäden sollten unbedingt in den Vertrag eingeschlossen sein. Dann ersetzt die Gesellschaft auch Schäden
z.B. an der Heizungssteuerung oder Hausverteilung, wenn der
Schaden durch einen Blitzschlag in der Umgebung verursacht
wurde.
Nicht unter den
Überspannungs-Versicherungsschutz fallen üblicherweise alle
anderen, nicht durch Blitz verursachten Spannungsspitzen,
also z.B. durch Kurzschluss oder Bauarbeiten an der
Kabeltrasse.
Grundlage für die Berechnung der
Versicherungsprämie und Ausdruck für den heutigen Wert ist
immer die Versicherungssumme 1914. Diese wird in den meisten Fällen durch
Wertermittlung anhand von Bauzustand und Größe ermittelt.
Möglich wäre auch die Übernahme des Wertes des früheren
Monopolversicherers oder die Ermittlung mittels Gutachten.
Empfehlenswert ist eine Versicherung nach
gleitendem Neuwert. Das bedeutet, dass automatisch der
Versicherungswert den sich verändernden Baupreisen angepasst
wird. Gleichzeitig ändert sich jährlich die
Versicherungsprämie entsprechend. Im Schadensfall ist der
Hausherr also optimal abgesichert, auch wenn er den Vertrag
schon lange zuvor abgeschlossen hatte.
Was zahlt die Versicherung?
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt bei
beschädigten Bauteilen die Kosten für die Reparatur, maximal
aber bis zur heutigen Versicherungssumme. Bei Totalschaden
wird der Wiederaufbau gezahlt, maximal jedoch bis zur Höhe
der heutigen Versicherungssumme.
Versicherung zum gleitenden Neuwert:
Gleitende
Neuwertfaktoren der letzten Jahre:
Jahr Gl. Neuwertfaktor
2005: 13,4
2006: 13,6
2007: 13,6
2008: 14,5
2009: 15,0
2010: 15,2
Was es zu beachten gilt:
Erweiterungen der Wohnfläche und des
Ausstattungsgrades bedingen eine Anpassung des
Versicherungsschutzes. Denken Sie daran, wenn Sie
Baumaßnahmen durchführen, die neue Werte schaffen, z.B. den
Einbau einer Solaranlage.
Weitere Risiken
Folgende Nebenrisiken müssen ggf. gesondert versichert werden:
Oeltanks
Diese stellen ein latentes Umweltrisiko dar
und dieses sollte unbedingt abgesichert werden. Dies ist ein
Zusatzrisiko in der Privathaftpflichtversicherung und kann
auch mit einem separaten Vertrag abgesichert werden.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern ist
dieses Risiko grundsätzlich in der
Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sobald es sich
um ein Mehrfamilien- oder Wohn-/Geschäftshaus handelt,
sollte eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden.
Die Prämie bemisst sich zumeist an der Jahresnetto-Miete
bzw. –Pacht.
IHR PERSÖNLICHES ANGEBOT
An dieser Stelle wollen wir Ihnen bewusst
keine konkreten Prämien nennen. Ein Wohngebäude, wohl
möglich sogar mit eingeschlossenen Gewerbe- bzw.
Geschäftsräumen, ist schließlich kein Standardrisiko.
Hinzu kommt, dass uns hier keine
Deckungskonzepte bekannt sind, die sich speziell an Senioren
wenden.
Bitte wenden Sie sich daher für Ihr
persönliches Angebot direkt an Ihren Betreuer. Vielen Dank
für Ihr Interesse!
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