Steuerpflicht
Altersbezüge und Steuerpflicht
So rechnet man richtig
1. Einkünfte ermitteln
Summe der Brutto-Jahresrente(n)
- davon zählen – je nach Beginn der Rentenzahlung – mindestens 50 Prozent als steuerpflichtiges Einkommen
= Alterseinkünfte
+ weitere Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung, den Sparerfreibetrag übersteigende Kapitalerträge
= Gesamtbetrag der Einkünfte
2. davon steuerrelevante Ausgaben abziehen, zum Beispiel:
- Sonderausgaben wie gezahlte Versicherungsbeiträge einschließlich Eigenanteile zu Kranken-/Pflegeversicherungen, Kirchensteuer, Spenden und bestimmt Mitgliedsbeträge
- außergewöhnliche Belastungen wie Behindertenfreibeträge, Unterstützung naher Angehöriger, gesundheitliche Aufwendungen
- Aufwendungen für Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen (aber nur ausgewiesene Lohnkosten bei Vorlage der Rechnung und bargeldloser Zahlung)
= zu versteuernde Alterseinkünfte
Wird der Grundfreibetrag überschritten (z. B. bis 2008: 7.664 Euro, 2009: 7.834 Euro, 2010: 8.004 Euro), fällt für den den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommensteil Einkommensteuer an (derzeit 15 % zzgl. Solizuschlag).
Stand 11/2009
Aktualisiert (Sonntag, den 16. Januar 2011 um 19:28 Uhr)







