Home RENTENFRAGEN Ihre Rente und die Steuerpflicht

Steuerpflicht

Altersbezüge und Steuerpflicht
So rechnet man richtig

1. Einkünfte ermitteln

Summe der Brutto-Jahresrente(n)
- davon zählen – je nach Beginn der Rentenzahlung – mindestens 50 Prozent als steuerpflichtiges Einkommen

= Alterseinkünfte

+ weitere Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung, den Sparerfreibetrag übersteigende Kapitalerträge

= Gesamtbetrag der Einkünfte

2. davon steuerrelevante Ausgaben abziehen, zum Beispiel:


- Sonderausgaben wie gezahlte Versicherungsbeiträge einschließlich Eigenanteile zu Kranken-/Pflegeversicherungen, Kirchensteuer, Spenden und bestimmt Mitgliedsbeträge

- außergewöhnliche Belastungen wie Behindertenfreibeträge, Unterstützung naher Angehöriger, gesundheitliche Aufwendungen

- Aufwendungen für Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen (aber nur ausgewiesene Lohnkosten bei Vorlage der Rechnung und bargeldloser Zahlung)

= zu versteuernde Alterseinkünfte

Wird der Grundfreibetrag überschritten (z. B. bis 2008: 7.664 Euro, 2009: 7.834 Euro, 2010: 8.004 Euro), fällt für den den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommensteil Einkommensteuer an (derzeit 15 % zzgl. Solizuschlag).

Stand 11/2009

Aktualisiert (Sonntag, den 16. Januar 2011 um 19:28 Uhr)

 
Banner
Banner