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RENTENFRAGEN

Alles über die gesetzliche und Private Rente!

Wir haben folgende Themen für Sie beinhaltet:

Altersbezüge und Steuerpflicht
So rechnet man richtig
[MEHR]

Deutsche Rentenversicherung warnt vor Betrügern
Angekündigte Rückzahlung ist Nepp!
[MEHR]

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Altersbezüge und Steuerpflicht

So rechnet man richtig

1. Einkünfte ermitteln

Summe der Brutto-Jahresrente(n)
- davon zählen – je nach Beginn der Rentenzahlung – mindestens 50 Prozent als steuerpflichtiges Einkommen

= Alterseinkünfte

+ weitere Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung, den Sparerfreibetrag übersteigende Kapitalerträge

= Gesamtbetrag der Einkünfte

2. davon steuerrelevante Ausgaben abziehen, zum Beispiel:


- Sonderausgaben wie gezahlte Versicherungsbeiträge einschließlich Eigenanteile zu Kranken-/Pflegeversicherungen, Kirchensteuer, Spenden und bestimmt Mitgliedsbeträge

- außergewöhnliche Belastungen wie Behindertenfreibeträge, Unterstützung naher Angehöriger, gesundheitliche Aufwendungen

- Aufwendungen für Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen (aber nur ausgewiesene Lohnkosten bei Vorlage der Rechnung und bargeldloser Zahlung)

= zu versteuernde Alterseinkünfte

Wird der Grundfreibetrag überschritten (z. B. bis 2008: 7.664 Euro, 2009: 7.834 Euro, 2010: 8.004 Euro), fällt für den den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommensteil Einkommensteuer an (derzeit 15 % zzgl. Solizuschlag).

Stand 11/2009

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Deutsche Rentenversicherung rät zur Nachmeldung fehlender Versicherungszeiten

Wer Lücken in seinem Versicherungsverlauf entdeckt, sollte die fehlenden Zeiten seinem Rentenversicherungsträger melden und die entsprechenden Nachweise beifügen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Die Versicherten erhalten den Versicherungsverlauf mit der ersten Renteninformation sowie nach Vollendung des 43. Lebensjahres in regelmäßigen Abständen von der Rentenversicherung zugesandt.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät zu einer möglichst schnellen Nachmeldung fehlender Versicherungszeiten. Je länger man mit der Meldung wartet, umso schwieriger kann es werden, fehlende Nachweise noch zu erhalten. Das liegt nicht zuletzt an den immer kürzeren gesetzlichen Aufbewahrungszeiten von Unterlagen bei Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Arbeitgebern. Bei Versicherten wurden zum Beispiel des Öfteren die Zeiten des Schulbesuchs oder des Studiums ab dem 17. Geburtstag der Rentenversicherung nicht gemeldet. Diese Zeiten sind damit im Versicherungsverlauf nicht gespeichert. Auch kommt es vor, dass für Zeiten, in denen man krank oder arbeitslos war, keine automatische Meldung an die Rentenversicherung erfolgt ist.

Versicherte ab Geburtsjahrgang 1979 erhalten seit Oktober dieses Jahres ein deutlich verkürztes und vereinfachtes Antragsformular für die Kontenklärung, da viele der bisher gestellten Fragen für jüngere Versicherte nicht mehr relevant sind. Fragen rund um die Kontenklärung beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800 sowie in den Auskunfts- und Beratungsstellen.

Verantwortlich für den Inhalt / Kontakt:
Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstraße 2, D-10709 Berlin
Tel.: 030/8651, Fax: 030/86527240
www.drv-bund.de
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Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern

Im November 2009 sind Briefe an Versicherte der Deutschen Rentenversicherung versandt worden, in denen die Rückzahlung zuviel gezahlter Rentenversicherungsbeiträge zugesagt wurde. Die Deutsche Rentenversicherung würde den Briefempfängern die Rentenversicherungsbeiträge erstatten, sobald diese den beigefügten Vordruck um persönliche Daten und die Kontoverbindung ergänzt zurückgeschickt hätten. Vermeintlicher Absender der Schreiben ist der „Bund der Versicherten e. V.“.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund stellt ausdrücklich klar, dass weder sie noch der Bund der Versicherten Initiator dieser Briefe sind. Gegen den Initiator wurde Strafanzeige gestellt. Kontodaten sind sehr persönliche Daten und sollten daher gut geschützt werden, um unberechtigte Abbuchungen zu vermeiden, mahnt die Deutsche Rentenversicherung Bund.
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UNSER TIPP

Die Deutsche Rentenversicherung benötigt immer die aktuelle Adresse der Rentner. Können Briefe nicht zugestellt werden und die neue Anschrift nicht ermittelt werden, kann die Rente nicht mehr gezahlt werden, so die Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland.
Ein vorhandenes Konto ist also allein nicht ausreichend!
Kostenloses Servicetelefon:
0800 - 1000 480 90
Internet: www.Rentenservice.de
www. deutsche-rentenversicherung.de

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Dipl. Coach & Mentaltrainerin

 
 
 
 







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