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RENTENFRAGEN
Alles über die gesetzliche und
Private Rente!
Wir haben folgende Themen für Sie beinhaltet:
Altersbezüge und Steuerpflicht
So rechnet man
richtig
[MEHR]
Deutsche Rentenversicherung warnt
vor Betrügern
Angekündigte Rückzahlung ist Nepp!
[MEHR]
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Altersbezüge und Steuerpflicht
So rechnet man richtig
1. Einkünfte ermitteln
Summe der Brutto-Jahresrente(n)
- davon zählen – je nach Beginn der Rentenzahlung –
mindestens 50 Prozent als steuerpflichtiges Einkommen
= Alterseinkünfte
+ weitere Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung, den
Sparerfreibetrag übersteigende Kapitalerträge
= Gesamtbetrag der Einkünfte
2. davon steuerrelevante Ausgaben abziehen, zum Beispiel:
- Sonderausgaben wie gezahlte Versicherungsbeiträge
einschließlich Eigenanteile zu
Kranken-/Pflegeversicherungen, Kirchensteuer, Spenden und
bestimmt Mitgliedsbeträge
- außergewöhnliche Belastungen wie Behindertenfreibeträge,
Unterstützung naher Angehöriger, gesundheitliche
Aufwendungen
- Aufwendungen für Inanspruchnahme von haushaltsnahen
Dienst- und Handwerkerleistungen (aber nur ausgewiesene
Lohnkosten bei Vorlage der Rechnung und bargeldloser
Zahlung)
= zu versteuernde Alterseinkünfte
Wird der Grundfreibetrag überschritten (z. B. bis 2008:
7.664 Euro, 2009: 7.834 Euro, 2010: 8.004 Euro), fällt für
den den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommensteil
Einkommensteuer an (derzeit 15 % zzgl. Solizuschlag).
Stand 11/2009
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Deutsche Rentenversicherung rät zur Nachmeldung fehlender Versicherungszeiten
Wer Lücken in seinem Versicherungsverlauf entdeckt, sollte die fehlenden Zeiten seinem
Rentenversicherungsträger melden und die entsprechenden Nachweise beifügen. Hierauf weist die
Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Die Versicherten erhalten den Versicherungsverlauf mit
der ersten Renteninformation sowie nach Vollendung des 43. Lebensjahres in regelmäßigen Abständen
von der Rentenversicherung zugesandt.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät zu einer möglichst schnellen Nachmeldung fehlender
Versicherungszeiten. Je länger man mit der Meldung wartet, umso schwieriger kann es werden,
fehlende Nachweise noch zu erhalten. Das liegt nicht zuletzt an den immer kürzeren gesetzlichen
Aufbewahrungszeiten von Unterlagen bei Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Arbeitgebern.
Bei Versicherten wurden zum Beispiel des Öfteren die Zeiten des Schulbesuchs oder des Studiums
ab dem 17. Geburtstag der Rentenversicherung nicht gemeldet. Diese Zeiten sind damit im Versicherungsverlauf
nicht gespeichert. Auch kommt es vor, dass für Zeiten, in denen man krank oder arbeitslos war,
keine automatische Meldung an die Rentenversicherung erfolgt ist.
Versicherte ab Geburtsjahrgang 1979 erhalten seit Oktober dieses Jahres ein deutlich verkürztes
und vereinfachtes Antragsformular für die Kontenklärung, da viele der bisher gestellten Fragen für
jüngere Versicherte nicht mehr relevant sind. Fragen rund um die Kontenklärung beantworten die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
unter 0800 10004800 sowie in den Auskunfts- und Beratungsstellen.
Verantwortlich für den Inhalt / Kontakt:
Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstraße 2, D-10709 Berlin
Tel.: 030/8651, Fax: 030/86527240
www.drv-bund.de
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Die Deutsche Rentenversicherung
warnt vor Trickbetrügern
Im November 2009 sind Briefe an Versicherte der Deutschen
Rentenversicherung versandt worden, in denen die Rückzahlung
zuviel gezahlter Rentenversicherungsbeiträge zugesagt wurde.
Die Deutsche Rentenversicherung würde den Briefempfängern
die Rentenversicherungsbeiträge erstatten, sobald diese den
beigefügten Vordruck um persönliche Daten und die
Kontoverbindung ergänzt zurückgeschickt hätten.
Vermeintlicher Absender der Schreiben ist der „Bund der
Versicherten e. V.“.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund stellt ausdrücklich
klar, dass weder sie noch der Bund der Versicherten
Initiator dieser Briefe sind. Gegen den Initiator wurde
Strafanzeige gestellt. Kontodaten sind sehr persönliche
Daten und sollten daher gut geschützt werden, um
unberechtigte Abbuchungen zu vermeiden, mahnt die Deutsche
Rentenversicherung Bund.
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UNSER TIPP
Die Deutsche
Rentenversicherung benötigt immer die aktuelle Adresse der
Rentner. Können Briefe nicht zugestellt werden und die neue
Anschrift nicht ermittelt werden, kann die Rente nicht mehr
gezahlt werden, so die Pressestelle der Deutschen
Rentenversicherung Mitteldeutschland.
Ein vorhandenes Konto ist also allein nicht ausreichend!
Kostenloses Servicetelefon:
0800 - 1000 480 90
Internet:
www.Rentenservice.de
www. deutsche-rentenversicherung.de
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Ich eine Lösung!
Das kleine
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setzt Ihnen Grenzen,
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kann sie überwinden.
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anders, aber keiner schöpft die riesigen Möglichkeiten
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Dipl. Coach & Mentaltrainerin
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