Kinder haften für ihre Eltern!
Vorsorge für den Pflegefall
Sie wissen es selbst: Der größte Teil des Lebens-Melodrams spielt im Herbst. Anders ausgedrückt: Die Zeit des Ruhestandes macht inzwischen den größten Teil des Lebens aus. Rechnen Sie selbst: Kindheit 12 bis 14 Jahre, Jugend und Ausbildung 10 bis 14 Jahre, Berufsleben 30 bis 40 Jahre, Ruhestand 30 bis 45 Jahre!
Es geht hier also nicht um das Thema Altersvorsorge in seiner üblichen Ausprägung, sondern darum, was im PFLEGEFALL passiert und wie Sie dann das im Berufsleben erwirtschaftete Vermögen und Ihren gesamten Besitzstand nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
In den letzten 100 Jahren hat sich unsere Lebenserwartung fast verdoppelt! Ein langes Leben ist erfreulich, birgt aber auch Risiken, die gemeinhin unterschätzt werden. Über zwei Millionen Menschen sind in Deutschland heute schon pflegebedürftig - Tendenz stark steigend!
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Seit dem 1.1.1995 gibt es die gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Jeder Bundesbürger muss sich pflegeversichern, was leider dazu geführt hat, dass dieses Thema jahrelang als „erledigt“ abgehakt wurde.
Wissen Sie, welche Kosten jeden Monat durch einen Pflegefall verursacht werden?
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Professionelle Pflege zu Hause |
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| Pflege-Stufe | Durchschnittskosten mtl. | Gesetzlicher Höchstsatz 2010 | monatliche Lücke | Gesetzlicher Höchstsatz ab 2012 |
| Stufe I | 810 Euro | 440 Euro* | 370 Euro | 450 Euro* |
| Stufe II | 1.950 Euro | 1.040 Euro* | 910 Euro | 1.110 Euro* |
| Stufe III | 3.360 Euro | 1.510 Euro* | 1.850 Euro | 1.550 Euro* |
| Stufe IV** | ca. 4.000 Euro | 1.918 Euro* | 2.082 Euro | 1.918 Euro* |
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Pflege im Pflegeheim (vollstationär) |
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| Pflege-Stufe | Durchschnittskosten mtl. | Gesetzlicher Höchstsatz 2010 | monatliche Lücke | Gesetzlicher Höchstsatz ab 2012 |
| Stufe I | 1.600 Euro | 1.023 Euro | 577 Euro | 1.023 Euro |
| Stufe II | 2.150 Euro | 1.279 Euro | 871 Euro | 1.279 Euro |
| Stufe III | 2.690 Euro | 1.510 Euro* | 1.180 Euro | 1.550 Euro* |
| Stufe IV** | ca. 3.000 Euro | 1.825 Euro* | 1.175 Euro | 1.918 Euro* |
* Dies sind die auf Grund der Pflegereform geänderten Werte für 2010. Im Jahr 2012 gibt es weitere Angleichungen. Wie in keiner anderen Sozialversicherungssparte wirkt sich in der Pflegeversicherung das Alterungsrisiko besonders dramatisch aus und sind die Kosten besonders hoch. Ein Pflegefall kann sich über viele Jahre erstrecken!
** Pflegestufe IV ist die Härtefall-Regelung zu Stufe III
Und jeder weiß es: Auf die staatlichen Sozialsysteme kann man sich schon lange nicht mehr verlassen!
Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet in der Regel nur bis zu 1.470 Euro. Dieser Betrag wurde seit seiner Einführung im Jahr 1995 im Jahr 2008 auf Grund der Reform der Pflegeversicherung gerade mal um 38 Euro angepasst und 2010 um weitere 40 Euro erhöht!!!
Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet in der Regel nur bis zu 1.470 Euro. Dieser Betrag wurde seit seiner Einführung im Jahr 1995 erstmals im Jahr 2008 auf Grund der Reform der Pflegeversicherung um gerade mal 38 Euro angepasst!
Pflege in Deutschland macht arm!
Ein Pflegefall verändert das familiäre Umfeld für Betroffene und Angehörige. Oft sind es aber die finanziellen Folgen, die harte Einschnitte und Opfer über viele Jahre bedeuten können.
Kinderlosigkeit, immer mehr Singles und immer mehr Sozialschwache verschärfen die Situation.
Jeder Einzelne hat hier entscheidenden Handlungsbedarf, sofern man sich nicht von vorn herein als möglicher Hartz-IV-Empfänger abschreibt.
Sie müssen für den Pflegefall vorsorgen!
Der Hauptgrund ist: Die tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege werden drastisch unterschätzt!!
Eine aktuelle Umfrage ergab, dass drei Viertel aller Deutschen nicht wissen, welche monatlichen Kosten eine Pflegestufe III verursacht!
Zudem wissen viele nicht, wo die Zuständigkeit der Pflegeversicherung beginnt und endet, d.h. wo die Abgrenzung zur Krankenversicherung verläuft.
Jeder zweite Bundesbürger, der das 80. Lebensjahr erreicht, wird pflegebedürftig!
17 Prozent der Bundesbürger sind schon heute nicht in der Lage, die Kosten nur für eine Pflegestufe II aufzubringen.
Kurz gesagt, die meisten Menschen haben hat das Problem einfach noch nicht erkannt!
Schützen Sie Ihr Eigentum!
Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kommen also enorme Kosten auf den Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen zu.
Man erhält erst dann eine über die Grundvorsorge der sozialen Pflegepflichtversicherung hinausgehende finanzielle Unterstützung vom Staat, wenn das eigene verwertbare Vermögen aufgebraucht ist und die nächsten Angehörigen die entstandene Lücke nicht selbst schließen können! Das gesamte Vermögen des Pflegebedürftigen und zum Teil das Vermögen der unterhaltspflichtigen Angehörigen kann dabei aufgebraucht werden.
Kurz gesagt: Das Haus oder die Eigentumswohnung, die Altersvorsorge des Partners und das Erbe der Kinder sind gefährdet, der Lebensstandard sinkt!
Sie haben nur drei Möglichkeiten, Ihr Eigentum zu schützen:
- Sie versichern das Risiko der Pflegebedürftigkeit über eine Private Pflegeversicherung.
Sie können sicher sein, dass Sie von uns ein PREMIUM-Angebot erhalten, ohne Wartezeiten, ohne Kündigungsrecht der Gesellschaft, mit Inflationsausgleich, ohne Höchst-Eintrittsalter und das alles natürlich zum bezahlbaren Preis. - Sie sichern sich ab, indem Sie anderweitig vorsorgen, idealerweise beispielsweise durch Beteiligung an einer Seniorenresidenz oder einem Pflegeheim.
Wenn Sie genug Geld haben, sind die entstehenden Pflege-Kosten kein Problem für Sie. - Sie übertragen Ihr Vermögen rechtzeitig genug an die Erben. Entscheiden Sie selbst, ob dies für Sie in Frage kommt! Denn möglicherweise werden dann die Angehörigen in Anspruch genommen, um zum Unterhalt des Pflegebedürftigen beizutragen.
Die erste Möglichkeit wird dabei wohl für viele am einfachsten und sichersten erscheinen.
Und so ist es auch!
Hinzu kommt: Je früher man sich für eine zusätzliche Private Pflegeversicherung entscheidet, desto preiswerter ist diese.
Aktualisiert (Sonntag, den 16. Januar 2011 um 19:43 Uhr)







