Pflegerente oder Pflegetagegeld?
Worin liegen die Unterschiede?
Wir unterscheiden im Wesentlichen zwei Vertragsformen:
- Das Pflegetagegeld
Sie erhalten je nach versicherter Pflegestufe kalendertäglich einen festen Betrag ausgezahlt - Die Pflegerente
Sie erhalten je nach versicherter Pflegestufe monatlich eine bestimmte Rentenzahlung
Für den Laien macht es zunächst keinen Unterschied, ob man 30 Tage Anspruch auf 40 Euro hat, oder ob man monatlich 1.200 Euro Rente erhält.
Und doch gibt es zwischen beiden Angeboten gravierende Unterschiede!
Die Pflegetagegeldversicherung Die Pflegetagegeldversicherung wird von Krankenversicherungsunternehmen angeboten.. Eine Pflegetagegeldversicherung ist meist zum Zeitpunkt des Abschlusses im Beitrag günstiger als eine Pflegerentenversicherung. Man unterscheidet prinzipiell zwischen einer reinen Pflegetagegeldversicherung und einer Pflegekostenversicherung. Bei ersterer steht dem Versicherten kalendertäglich ein fester Geldbetrag als Versicherungsleistung zur Verfügung. Letztere trägt die Pflegekosten im vertraglich vereinbarten Umfang. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden angerechnet. Fallen niedrigere Pflegekosten an, fällt die Versicherungsleistung niedriger aus. Besser kalkulieren kann der Versicherte auf jeden Fall mit der Pflegetagegeld-Versicherung. Die Pflegerentenversicherung Pflegerentenversicherungen werden von Lebensversicherungsunternehmen angeboten.. Verträge nach Art der Lebensversicherung garantieren vom Vertragsabschluss an eine feste Versicherungsleistung ohne die der KV eigenen Beitragsanpassungsklauseln. Lediglich die Überschüsse können für die Zukunft nicht garantiert werden. Erwirtschaftete Überschüsse stehen dem Versicherten aber selbstverständlich zu. Bei der Pflegerentenversicherung wird ein Guthaben gebildet, welches auch bei einer Kündigung in Höhe des dann vorhandenen Rückkaufswertes an den Versicherten ausgezahlt wird. Der Versicherte hat bei dieser Vertragsform eine höhere Sicherheit (in Form konstanter Beiträge) und mehr Flexibilität, weil bei einer Kündigung ein Guthaben vorhanden ist. Welche Leistungen werden bei welcher Pflegestufe erbracht? Diese Frage lässt sich gleichlautend für die Pflegtagegeld- und die Pflegerenten-Versicherung beantworten. Ein Beispiel: Sie versichern sich mit 50 Euro Pflegetagegeld für Stufe III, d.h. im Monat werden bei Erreichen dieser Pflegestufe rund 1.500 Euro gezahlt.. Hier finden Sie ein konkretes Angebot mit aktuellen Beiträgen für eine beim Vertragsabschluss 60-jährige Frau und einen gleichaltrigen Mann.
Bei Verträgen nach Art der Krankenversicherung gibt es immer eine Möglichkeit der Beitragsanpassung bei schlechtem Versicherungsverlauf. Hierbei geht es aber nicht um den einzelnen Vertrag, sondern um die Kosten, die das gesamte Versichertenkollektiv verursacht hat.
Leider nur pauschal: Die Leistungen werden im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht. Das ist nicht besonders konkret, aber hier beginnt die Arbeit des Fachmannes. Es gibt dutzende Angebote mit x verschiedenen Bedingungswerken.
In Stufe II werden 60% gezahlt, das wären 30 Euro täglich, also rund 900 Euro im Monat.
In Stufe I werden bei diesem Beispiel 40% des vereinbarten Tagegeldes bezahlt, das sind 20 Euro täglich, also rund 600 Euro im Monat.
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass unterhalb des Alters 50 fast keinerlei Interesse an einer Pflegezusatzversicherung besteht und dass eine Nachfrage meist erst um das Alter 60 entsteht.
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Gewünschte Leistung* bei Stufe III: |
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Monatsbeitrag für |
Mann 60 J. |
Frau 60 J. |
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Pflegetagegeld-Vers. |
70,70 € |
111,70 € |
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Pflegerenten-Vers |
119,46 € |
169,76 € |
Wie Sie diesen Angaben entnehmen können, sind die Angebote nicht direkt vergleichbar.
*) Bitte beachten Sie, dass sich bei der Pflegerenten-Versicherung die Auszahlung um die Überschüsse erhöht. Um die Zahlen vergleichbar zu machen, haben wir nur mit 1.153,85 Euro garantierter Pflegerente gerechnet. Zusammen mit den Überschüssen ergibt sich dann eine voraussichtliche monatliche Rente von 1.500 Euro.
Hinzu kommen aber weitere Unterschiede, so z.B.:
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wann erfolgt eine Beitragsfreistellung des Vertrages?
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welche zusätzlichen Leistungen werden garantiert?
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gibt es Warte- oder Karenz-Zeiten?
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welche Leistungen werden bei Stufe I und II erbracht?
Alles Fragen, die einer sachkundigen Antwort bedürfen! Ihr persönliches Angebot Wie Sie aus den vorstehenden Ausführungen entnehmen konnten, gibt es kein Pauschalangebot, sondern jedes Angebot wird nach den Vorgaben des Kunden erstellt.. SIE entscheiden, ob Sie sich für das zunächst meist preisgünstigere Pflegetagegeld oder die Pflegerenten- Versicherung mit ihrem festen Beitrag und der Guthabenbildung entscheiden. Das ist schon schwer genug! Hinzu kommen weitere Faktoren, z.B. die Frage, ob es bereits gesundheitliche Erschwernisse gibt oder ob der Kunde familiär durch Häufung von Pflegefällen in der Vergangenheit vorbelastet ist. Im ersteren Fall interessiert sich der Versicherer dafür.
Es gibt Gesundheitsfragen im Antrag, die über die Antragsannahme entscheiden. Es gibt Versicherer bzw. Tarife mit verkürzten Gesundheitsfragen und welche selbst ganz ohne Gesundheitsfragen, wobei dieses Angebot eine eigentlich inakzeptable zwölfjährige Wartezeit beinhaltet. Anders ausgedrückt: Tritt der Pflegefall bei diesem Tarif innerhalb der ersten zwölf Jahre nach Vertragsabschluss ein, muss der Versicherer erst nach Ablauf der Frist leisten. Das Angebot kann trotzdem für manche gesundheitlich angeschlagene Kunden interessant sein.
Im Falle der familiären Vorbelastung wird der Kunde im Antrag nicht danach gefragt. Er wird aber sicher von sich aus ganz andere Anforderungen an seinen Vertrag stellen und höhere garantierte Leistungen fordern.
Ihr persönliches Angebot erhalten Sie, wenn Sie die Angebotsabforderung im Kontaktformular ausfüllen und uns zusenden. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen bemühen!
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Autor: Frank Ulbricht
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Aktualisiert (Sonntag, den 16. Januar 2011 um 20:07 Uhr)







