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VORSORGE FÜR DEN PFLEGEFALL
Kinder haften für ihre Eltern!
Wir haben folgende Themen für
Sie zusammengestellt:
Vorsorge für den Pflegefall
Sie wissen es selbst: Der größte Teil des
Lebens-Melodrams spielt im Herbst.
Anders ausgedrückt: Die Zeit des Ruhestandes macht
inzwischen den größten Teil des Lebens aus. Was passiert
(vor allem finanziell!), wenn man ein Pfegefall wird?
[MEHR]
Pflegerente oder Pflegetagegeld?
Für den Laien macht es zunächst keinen
Unterschied, ob man 30 Tage Anspruch auf 40 Euro hat, oder
ob man monatlich 1.200 Euro Rente erhält.
Und doch gibt es zwischen beiden Angeboten gravierende
Unterschiede!
[MEHR]
Wenn es schon zu spät ist - Verträge ohne Gesundheitsfragen?
Da kann man reden wie man will - manche Kunden fragen dann
nach einer Pflegerenten- oder Pflegetagegeld-Versicherung,
wenn es zu spät ist. "Brennende Häuser" kann man nun mal
nicht versichern. Und trotzdem gibts es Möglichkeiten, sich
OHNE Gesundheitsfragen zu versichern oder mit nur wenigen
Gesundheitsfragen.
[MEHR]
Pflegeberatung im Internet startet
Die Internetplattform und die
dazugehörige Telefon-Hotline bietet u.a. eine Datenbank mit
Ansprechpartnern.
[MEHR]
Forsa-Umfrage: Deutsche auf Pflegefall ´nicht
vorbereitet!
Ältere Menschen sind besonders
schlecht über Hilfsmöglichkeiten informiert
[MEHR]
_______________________________________
Vorsorge für den Pflegefall
Kinder haften für ihre Eltern?
Sie wissen es selbst: Der größte Teil des
Lebens-Melodrams spielt im Herbst. Anders ausgedrückt: Die Zeit des Ruhestandes macht
inzwischen den größten Teil des Lebens aus. Rechnen Sie
selbst: Kindheit 12 bis 14 Jahre, Jugend und Ausbildung 10
bis 14 Jahre, Berufsleben 30 bis 40 Jahre, Ruhestand 30 bis
45 Jahre!
Es geht hier also nicht um das Thema
Altersvorsorge in seiner üblichen Ausprägung,
sondern darum, was im
PFLEGEFALL passiert und wie Sie dann das im
Berufsleben erwirtschaftete Vermögen und Ihren gesamten
Besitzstand nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
In den letzten 100 Jahren hat sich unsere
Lebenserwartung fast verdoppelt! Ein langes Leben
ist erfreulich, birgt aber auch Risiken, die gemeinhin
unterschätzt werden. Über zwei Millionen Menschen sind in
Deutschland heute schon pflegebedürftig - Tendenz stark
steigend!
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Seit dem 1.1.1995 gibt es die gesetzliche
Pflegepflichtversicherung. Jeder Bundesbürger muss sich
pflegeversichern, was leider dazu geführt hat, dass dieses
Thema jahrelang als „erledigt“ abgehakt wurde.
Wissen Sie, welche Kosten jeden
Monat durch einen Pflegefall verursacht werden?
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Professionelle
Pflege zu Hause |
|
Pflege-Stufe |
Durchschnittskosten mtl. |
Gesetzlicher
Höchstsatz 2010 |
monatliche Lücke |
Gesetzlicher
Höchstsatz ab 2012 |
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Stufe I |
810
Euro |
440
Euro* |
370
Euro |
450
Euro* |
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Stufe II |
1.950 Euro |
1.040
Euro* |
910 Euro |
1.110
Euro* |
|
Stufe III |
3.360 Euro |
1.510 Euro* |
1.850 Euro |
1.550 Euro* |
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Stufe IV** |
ca. 4.000 Euro |
1.918 Euro* |
2.082 Euro |
1.918 Euro* |
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Pflege im
Pflegeheim (vollstationär) |
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Pflege-Stufe |
Durchschnittskosten mtl. |
Gesetzlicher
Höchstsatz 2010 |
monatliche
Lücke |
Gesetzlicher
Höchstsatz ab 2012 |
|
Stufe I |
1.600 Euro |
1.023 Euro |
577 Euro |
1.023 Euro |
|
Stufe II |
2.150 Euro |
1.279 Euro |
871 Euro |
1.279 Euro |
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Stufe III |
2.690 Euro |
1.510 Euro* |
1.180 Euro |
1.550 Euro* |
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Stufe IV** |
ca. 3.000 Euro |
1.825 Euro* |
1.175 Euro |
1.918 Euro* |
* Dies sind die auf Grund
der Pflegereform geänderten Werte für 2010. Im Jahr 2012 gibt es weitere Angleichungen.
** Pflegestufe IV ist die Härtefall-Regelung zu Stufe III
Wie in keiner
anderen Sozialversicherungssparte wirkt sich in der Pflegeversicherung das Alterungsrisiko besonders
dramatisch aus und sind die Kosten besonders hoch. Ein
Pflegefall kann sich über viele Jahre erstrecken!
Und jeder weiß es: Auf die staatlichen Sozialsysteme kann man sich schon
lange nicht mehr verlassen!
Die gesetzliche
Pflegeversicherung leistet in der
Regel nur bis zu 1.470 Euro. Dieser Betrag wurde seit seiner
Einführung im Jahr 1995 im Jahr 2008 auf Grund der Reform der
Pflegeversicherung gerade mal um 38 Euro angepasst und 2010 um
weitere 40 Euro erhöht!!!
Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet in der Regel nur
bis zu 1.470 Euro. Dieser Betrag wurde seit seiner
Einführung im Jahr 1995 erstmals im Jahr 2008 auf Grund der
Reform der Pflegeversicherung um gerade mal 38 Euro
angepasst!
Pflege in Deutschland macht arm!
Ein Pflegefall verändert das familiäre Umfeld
für Betroffene und Angehörige. Oft sind es aber die
finanziellen Folgen, die harte Einschnitte und Opfer über
viele Jahre bedeuten können.
Kinderlosigkeit, immer mehr Singles und immer mehr
Sozialschwache verschärfen die Situation.
Jeder Einzelne hat hier entscheidenden
Handlungsbedarf, sofern man sich nicht von vorn herein als
möglicher Hartz-IV-Empfänger abschreibt.
Sie müssen für den Pflegefall vorsorgen!
Der Hauptgrund ist: Die tatsächlich
anfallenden Kosten für die Pflege werden drastisch
unterschätzt!!
Eine aktuelle Umfrage ergab, dass drei Viertel aller
Deutschen nicht wissen, welche monatlichen Kosten eine
Pflegestufe III verursacht!
Zudem wissen viele nicht, wo die
Zuständigkeit der Pflegeversicherung beginnt und endet, d.h.
wo die Abgrenzung zur Krankenversicherung verläuft.
Jeder zweite Bundesbürger, der das 80.
Lebensjahr erreicht, wird pflegebedürftig!
17 Prozent der Bundesbürger sind schon heute nicht in der
Lage, die Kosten nur für eine Pflegestufe II aufzubringen.
Kurz gesagt, die meisten Menschen haben hat
das Problem einfach noch nicht erkannt!
Schützen Sie Ihr Eigentum!
Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kommen
also enorme Kosten auf den Pflegebedürftigen und dessen
Angehörigen zu.
Man erhält erst dann eine über die
Grundvorsorge der sozialen Pflegepflichtversicherung
hinausgehende finanzielle Unterstützung vom Staat, wenn das
eigene verwertbare Vermögen aufgebraucht ist und
die
nächsten Angehörigen die entstandene Lücke nicht
selbst schließen können! Das gesamte Vermögen des
Pflegebedürftigen und zum Teil das Vermögen der
unterhaltspflichtigen Angehörigen kann dabei aufgebraucht
werden.
Kurz gesagt: Das Haus oder die
Eigentumswohnung, die Altersvorsorge des Partners und das
Erbe der Kinder sind gefährdet, der Lebensstandard sinkt!
Sie haben nur drei Möglichkeiten, Ihr
Eigentum zu schützen:
1. Sie versichern das Risiko der
Pflegebedürftigkeit über eine Private Pflegeversicherung.
Sie können sicher sein, dass Sie von uns ein PREMIUM-Angebot
erhalten, ohne Wartezeiten, ohne Kündigungsrecht der
Gesellschaft, mit Inflationsausgleich, ohne
Höchst-Eintrittsalter und das alles natürlich zum
bezahlbaren Preis.
2. Sie sichern sich ab, indem Sie anderweitig
vorsorgen, idealerweise beispielsweise durch Beteiligung an
einer Seniorenresidenz oder einem Pflegeheim.
Wenn Sie genug Geld haben, sind die entstehenden
Pflege-Kosten kein Problem für Sie.
3. Sie übertragen Ihr Vermögen
rechtzeitig genug an die Erben. Entscheiden Sie selbst, ob
dies für Sie in Frage kommt! Denn möglicherweise werden dann
die Angehörigen in Anspruch genommen, um zum Unterhalt des
Pflegebedürftigen beizutragen.
Die erste Möglichkeit wird dabei wohl für
viele am einfachsten und sichersten erscheinen.
Und so ist es auch!
Hinzu kommt: Je früher man sich für eine
zusätzliche Private Pflegeversicherung entscheidet, desto
preiswerter ist diese.
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Pflegerente oder Pflegetagegeld?
Wir unterscheiden hier im Wesentlichen zwei Vertragsformen:
1. Das Pflegetagegeld
Sie erhalten je nach versicherter Pflegestufe
kalendertäglich einen festen Betrag ausgezahlt
2. Die Pflegerente
Sie erhalten je nach versicherter Pflegestufe monatlich eine
bestimmte Rentenzahlung
Für den Laien macht es zunächst keinen
Unterschied, ob man 30 Tage Anspruch auf 40 Euro hat, oder
ob man monatlich 1.200 Euro Rente erhält.
Und doch gibt es zwischen beiden Angeboten gravierende
Unterschiede!
Die
Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung wird von
Krankenversicherungsunternehmen angeboten..
Bei Verträgen nach Art der Krankenversicherung gibt es immer
eine Möglichkeit der Beitragsanpassung bei schlechtem
Versicherungsverlauf. Hierbei geht es aber nicht um den
einzelnen Vertrag, sondern um die Kosten, die das gesamte
Versichertenkollektiv verursacht hat.
Eine Pflegetagegeldversicherung ist meist zum
Zeitpunkt des Abschlusses im Beitrag günstiger als eine
Pflegerentenversicherung.
Man unterscheidet prinzipiell zwischen einer
reinen Pflegetagegeldversicherung und einer
Pflegekostenversicherung. Bei ersterer steht dem
Versicherten kalendertäglich ein fester Geldbetrag als
Versicherungsleistung zur Verfügung. Letztere trägt die
Pflegekosten im vertraglich vereinbarten Umfang. Die
Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden
angerechnet. Fallen niedrigere Pflegekosten an, fällt die
Versicherungsleistung niedriger aus. Besser kalkulieren kann
der Versicherte auf jeden Fall mit der
Pflegetagegeld-Versicherung.
Die
Pflegerentenversicherung
Pflegerentenversicherungen werden von
Lebensversicherungsunternehmen angeboten..
Verträge nach Art der Lebensversicherung
garantieren vom Vertragsabschluss an eine feste
Versicherungsleistung ohne die der KV eigenen
Beitragsanpassungsklauseln. Lediglich die Überschüsse können
für die Zukunft nicht garantiert werden. Erwirtschaftete
Überschüsse stehen dem Versicherten aber selbstverständlich
zu.
Bei der Pflegerentenversicherung wird ein
Guthaben gebildet, welches auch bei einer Kündigung in Höhe
des dann vorhandenen Rückkaufswertes an den Versicherten
ausgezahlt wird. Der Versicherte hat bei dieser Vertragsform
eine höhere Sicherheit (in Form konstanter Beiträge) und
mehr Flexibilität, weil bei einer Kündigung ein Guthaben
vorhanden ist.
Welche Leistungen werden bei welcher
Pflegestufe erbracht?
Diese Frage lässt sich gleichlautend für die
Pflegtagegeld- und die Pflegerenten-Versicherung
beantworten.
Leider nur pauschal: Die Leistungen werden im vertraglich
vereinbarten Umfang erbracht. Das ist nicht besonders konkret, aber hier
beginnt die Arbeit des Fachmannes. Es gibt dutzende Angebote
mit x verschiedenen Bedingungswerken.
Ein Beispiel:
Sie versichern sich mit 50 Euro
Pflegetagegeld für Stufe III, d.h. im Monat werden bei
Erreichen dieser Pflegestufe rund 1.500 Euro gezahlt..
In Stufe II werden 60% gezahlt, das wären 30 Euro täglich,
also rund 900 Euro im Monat.
In Stufe I werden bei diesem Beispiel 40% des vereinbarten
Tagegeldes bezahlt, das sind 20 Euro täglich, also rund 600
Euro im Monat.
Hier finden Sie ein konkretes Angebot mit
aktuellen Beiträgen für eine beim Vertragsabschluss
60-jährige Frau und einen gleichaltrigen Mann.
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass unterhalb des Alters
50 fast keinerlei Interesse an einer
Pflegezusatzversicherung besteht und dass eine Nachfrage
meist erst um das Alter 60 entsteht.
|
Gewünschte Leistung* bei Stufe III:
50 Euro Pflegetagegeld
bzw. 1.500 Euro monatliche Pflegerente |
|
Monatsbeitrag für |
Mann 60 J. |
Frau 60 J. |
|
Pflegetagegeld-Vers.
Stufe I = 20,00 Euro
Stufe II = 30,00 Euro
Stufe III = 50,00 Euro |
70,70 € |
111,70 € |
|
Pflegerenten-Vers
Stufe I = 12,50 Euro**
Stufe II = 25,00 Euro**
Stufe III = 50,00 Euro**
**) umgerechnet je Tag |
119,46 € |
169,76 € |
*) Bitte beachten Sie, dass sich bei
der Pflegerenten-Versicherung die Auszahlung um die
Überschüsse erhöht. Um die Zahlen vergleichbar zu machen,
haben wir nur mit 1.153,85 Euro garantierter Pflegerente
gerechnet. Zusammen mit den Überschüssen ergibt sich dann
eine voraussichtliche monatliche Rente von 1.500 Euro.
Wie Sie diesen Angaben entnehmen können, sind
die Angebote nicht direkt vergleichbar.
Hinzu kommen aber weitere Unterschiede, so z.B.:
- wann erfolgt eine Beitragsfreistellung des Vertrages?
- welche zusätzlichen Leistungen werden garantiert?
- gibt es Warte- oder Karenz-Zeiten?
- welche Leistungen werden bei Stufe I und II erbracht?
Alles Fragen, die einer sachkundigen Antwort bedürfen!
Ihr persönliches Angebot
Wie Sie aus den vorstehenden Ausführungen
entnehmen konnten, gibt es kein Pauschalangebot, sondern
jedes Angebot wird nach den Vorgaben des Kunden erstellt..
SIE
entscheiden, ob Sie sich für das zunächst meist
preisgünstigere Pflegetagegeld oder die Pflegerenten-
Versicherung mit ihrem festen Beitrag und der
Guthabenbildung entscheiden.
Das ist schon schwer genug!
Hinzu kommen weitere Faktoren, z.B. die
Frage, ob es bereits gesundheitliche Erschwernisse gibt oder
ob der Kunde familiär durch Häufung von Pflegefällen in der
Vergangenheit vorbelastet ist.
Im ersteren Fall interessiert sich der
Versicherer dafür.
Es gibt Gesundheitsfragen im Antrag, die über die
Antragsannahme entscheiden. Es gibt Versicherer bzw. Tarife
mit verkürzten Gesundheitsfragen und welche selbst ganz ohne
Gesundheitsfragen, wobei dieses Angebot eine eigentlich
inakzeptable zehnjährige Wartezeit beinhaltet. Anders
ausgedrückt: Tritt der Pflegefall bei diesem Tarif innerhalb
der ersten zehn Jahre nach Vertragsabschluss ein, muss der
Versicherer nicht leisten. Das Angebot kann trotzdem für
manche gesundheitlich angeschlagene Kunden interessant sein.
Im Falle der familiären Vorbelastung wird der
Kunde im Antrag nicht danach gefragt. Er wird aber sicher
von sich aus ganz andere Anforderungen an seinen Vertrag
stellen und höhere garantierte Leistungen fordern.
Ihr persönliches Angebot erhalten Sie, wenn
Sie die Angebotsabforderung im Kontaktformular ausfüllen und
uns zusenden. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr
Anliegen bemühen!
Sie wollen mehr zu diesem Thema wissen?
Senden Sie uns eine eMail oder rufen Sie uns
an! Die Kontaktdaten für diesen Beitrag lauten:
Autor: Frank Ulbricht
eMail:
frank.ulbricht@web.de
Tel.: 03771/33257 oder 0171/8943900
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Wenn es schon zu spät ist - Verträge ohne Gesundheitsfragen?
Da kann man reden wie man will -
manche Kunden fragen dann nach einer Pflegerenten- oder
Pflegetagegeld-Versicherung, wenn es zu spät ist. "Brennende
Häuser" kann man nun mal nicht versichern. Und trotzdem
gibts es Möglichkeiten, sich OHNE Gesundheitsfragen zu
versichern oder mit nur wenigen Gesundheitsfragen.
Vorab: Pflegebedürftige
Personen brauchen gar nicht erst zum Telefonhörer greifen,
da gibt es keine Lösung!
Helfen können wir in
folgenden Fällen (und natürlich bei gesunden
Antragstellern):
1. Sofortiger
Versicherungsschutz mit nur vier Gesundheitsfragen
Diese lauten:

2. Ganz ohne Gesundheitsfragen
Dies, wenn man wenigstens 12 Jahre Zeit hat, bis der
Versicherungsfall eintreten könnte. Tritt die
Pflegebedürftigkeit früher ein, erhalten Sie wenigstens Ihre
gezahlten Beiträge zurück.
Dies ist nur akzeptabel für Menschen, die noch nicht
pflegebedürftig sind, aber schon bestimmte schwere
Krankheiten haben, also zu normalen Bedingungen nicht
aufnahmefähig wären.
Nun wissen wir alle, dass auch schwere Krankheiten nicht
automatisch zum Pflegefall oder zum Tod führen. Somit ist
diese Lösung durchaus überdenkenswert.
Sie haben also genau
vier Möglichkeiten:
1. Sie versichern sich rechtzeitig, also bevor Sie
Schwierigkeiten mit den Gesundheitsfragen bekommen
2. Sie haben schon Probleme mit den Gesundheitsfragen,
können aber die o.g. "vier Fragen" sauber beantworten
3. Sie haben größere Gesundheitsprobleme, sind aber noch so
jung, dass Sie die zwölf Jahre "Wartezeit" akzeptieren
können bzw. müssen
4. Ihnen ist alles egal - der Staat wird´s schon richten
Bei
Antwort 1 bis 3 helfe ich Ihnen gern:
Autor: Frank Ulbricht
eMail:
frank.ulbricht@web.de
Tel.: 03771/33257 oder 0171/8943900
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Pflegeberatung im Internet startet
Das Sächsische Gesundheitsministerium hat Anfang Juni 2009 den versprochenen
"virtuellen Pflegestützpunkt" freigeschaltet. Die
Internetplattform und die dazugehörige Telefon-Hotline
sollen die Pflegeberatung im Freistaat verbessern. Die
Internetplattform bietet u.a. eine Datenbank mit
Ansprechpartnern, die online kontaktiert werden können. Ein
Anruf bei der telefon-Hotline kostet sechs Cent. Spätestens
48 Stunden nach der Kontaktaufnahme soll ein Pflegeberater
bei den Hilfesuchenden sein.
Internet:
www.pflegenetz.sachsen.de
Telefon-Hotline: 01802 - 46 00 46
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Forsa-Umfrage: Deutsche auf Pflegefall nicht vorbereitet
Ältere Menschen sind besonders schlecht über
Hilfsmöglichkeiten informiert.
Sechs von zehn Deutschen haben noch nie von den Mitte 2008
beschlossenen Leistungsverbesserungen in der
Pflegeversicherung gehört. Selbst unter den
Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ist nur jeder zweite
über zusätzliche Unterstützungsleistungen, beispielsweise
für die Betreuung von Demenzkranken, informiert. Die
Bundesbürger wissen damit nicht, welche Rechte ihnen im
Pflegefall zustehen und welche Möglichkeiten zur Hilfe es
gibt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen
Bevölkerungsbefragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa
im Auftrag des Instituts für Management und
Wirtschaftsforschung (IMWF).
Ähnlich mangelhaft ist das Wissen über die neu geschaffenen
Pflegeberatungsangebote. So kennen zwei Drittel der
Befragten ihren Anspruch auf kostenlose und unabhängige
Unterstützung zum Beispiel durch eine telefonische Beratung
nicht. Bei den über 60-Jährigen liegt dieser Anteil mit rund
80 Prozent sogar noch deutlich höher. Dabei spielt das Thema
Pflege in immer mehr Familien eine entscheidende Rolle. So
ist inzwischen jeder sechste Bundesbürger entweder selbst
pflegebedürftig oder hat einen Pflegefall in der Familie.
Um den gesetzlichen Auflagen nachzukommen, haben die
Versicherungen in diesem Jahr Pflegeberatungsstellen
gegründet. Während die gesetzlichen Kassen ihre
Pflegestützpunkte dezentral in den Regionen organisieren,
hat der Verband der privaten Krankenversicherungen mit
COMPASS ein bundesweites Netz mit 200 Pflegeberatern
aufgebaut, das nach einheitlichen Qualitätsstandards
arbeitet. COMPASS berät telefonisch sowohl privat als auch
gesetzlich Versicherte. Alle neuen Angebote bieten sowohl
die Möglichkeit der telefonischen als auch der persönliche
Beratung. Die Pflegestützpunkte sind als örtliche
Anlaufstelle für Betroffene und ihre Familien konzipiert.
Das Konzept von COMPASS unterscheidet sich insofern, als die
persönliche Beratung direkt vor Ort, also zuhause, in
Krankenhäusern oder Rehaeinrichtungen erfolgt. Bereits in
den ersten sechs Monaten hat COMPASS mehr als 26.000
Beratungsgespräche geführt. Die Erfahrungen der
Pflegeberater zeigen, wie wichtig diese neuen Angebote sind.
Denn viele Betroffene und ihre Familien sind mit der
Situation überfordert und dringend auf zusätzliche
Unterstützung angewiesen, insbesondere wenn ein Angehöriger
zu Hause gepflegt wird. COMPASS ist unter der gebührenfreien
Servicenummer 0800-101 88 00 bundesweit zu erreichen, die
Pflegestützpunkte haben regional unterschiedliche Nummern.
Hintergrundinformationen: Für die Untersuchung wurden im
September 2009 insgesamt 1.008 Personen von Forsa befragt.
Themen der repräsentativen CATI-Befragung waren Pflege und
Pflegeberatung.
IMWF - Institut für Management- und Wirtschaftsforschung
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UNSER TIPP
PFLEGETAGEGELD
Sie erhalten je nach versicherter Pflegestufe
kalendertäglich einen festen Betrag ausgezahlt.
Versichert nach Art der Krankenversicherung, d.h. es gibt
keinen Rückkaufswert, aber mögliche Beitrags-steigerungen!
PFLEGERENTE
Sie erhalten je nach versicherter Pflegestufe monatlich eine
bestimmte Rentenzahlung.
Versichert nach Art der Lebensversicherung, d.h. konstante
Beiträge und es bildet sich ein Rückkaufswert!
Meist ist die Pflegerente anfangs teurer als ein gleich
hohes Pflegetagegeld. |
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Pflegerenten-Rechner
HIER
können Sie sich einen sehr komfortablen Pflegerenten-rechner
downloaden (2,2 MB!). Dieser gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr
persönliches Risiko abzuschätzen und sich eine Vorstellung
zu bilden, was eine entsprechende Absicherung kostet.
ACHTUNG: Die Ergebnisse sollen Ihnen nur eine ungefähre
Vorstellung geben. Wenn Sie sich zum Abschluss entschließen,
erfolgt dieser auf Grund einer aktuellen Marktanalyse. |
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Pflegeberatung
Das
bedeutet Information, Aufklärung und Unterstützung bei der
Organisation der Pflege.
Der PKV-Verband hat dafür ein eigenes Unternehmen gegründet,
die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH.
Sie bietet Privat-Versicherten eine zentrale
Telefon-beratungsstelle, die bundesweit kostenlos erreichbar
ist:
0800 - 101 88 00
www.compass-pflegeberatung.de/ |
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SENREX - Der Ratgeber für
ein sorgenfreies Leben im Alter!
© 2009
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