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VORSORGE  FÜR  DEN  PFLEGEFALL
Kinder haften für ihre Eltern!

Wir haben folgende Themen für Sie zusammengestellt:

Vorsorge für den Pflegefall
Sie wissen es selbst: Der größte Teil des Lebens-Melodrams spielt im Herbst.
Anders ausgedrückt: Die Zeit des Ruhestandes macht inzwischen den größten Teil des Lebens aus. Was passiert (vor allem finanziell!), wenn man ein Pfegefall wird? [MEHR]

Pflegerente oder Pflegetagegeld?
Für den Laien macht es zunächst keinen Unterschied, ob man 30 Tage Anspruch auf 40 Euro hat, oder ob man monatlich 1.200 Euro Rente erhält.
Und doch gibt es zwischen beiden Angeboten gravierende Unterschiede!

[MEHR]

Wenn es schon zu spät ist - Verträge ohne Gesundheitsfragen?
Da kann man reden wie man will - manche Kunden fragen dann nach einer Pflegerenten- oder Pflegetagegeld-Versicherung, wenn es zu spät ist. "Brennende Häuser" kann man nun mal nicht versichern. Und trotzdem gibts es Möglichkeiten, sich OHNE Gesundheitsfragen zu versichern oder mit nur wenigen Gesundheitsfragen.
[MEHR]

Pflegeberatung im Internet startet
Die Internetplattform und die dazugehörige Telefon-Hotline bietet u.a. eine Datenbank mit Ansprechpartnern. [MEHR]

Forsa-Umfrage: Deutsche auf Pflegefall ´nicht vorbereitet!
Ältere Menschen sind besonders schlecht über Hilfsmöglichkeiten informiert
[MEHR]
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Vorsorge für den Pflegefall
Kinder haften für ihre Eltern?

Sie wissen es selbst: Der größte Teil des Lebens-Melodrams spielt im Herbst. Anders ausgedrückt: Die Zeit des Ruhestandes macht inzwischen den größten Teil des Lebens aus. Rechnen Sie selbst: Kindheit 12 bis 14 Jahre, Jugend und Ausbildung 10 bis 14 Jahre, Berufsleben 30 bis 40 Jahre, Ruhestand 30 bis 45 Jahre!

Es geht hier also nicht um das Thema Altersvorsorge in seiner üblichen Ausprägung, sondern darum, was im PFLEGEFALL passiert und wie Sie dann das im Berufsleben erwirtschaftete Vermögen und Ihren gesamten Besitzstand nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.

In den letzten 100 Jahren hat sich unsere Lebenserwartung fast verdoppelt! Ein langes Leben ist erfreulich, birgt aber auch Risiken, die gemeinhin unterschätzt werden. Über zwei Millionen Menschen sind in Deutschland heute schon pflegebedürftig - Tendenz stark steigend!

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Seit dem 1.1.1995 gibt es die gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Jeder Bundesbürger muss sich pflegeversichern, was leider dazu geführt hat, dass dieses Thema jahrelang als „erledigt“ abgehakt wurde.
Wissen Sie, welche Kosten jeden Monat durch einen Pflegefall verursacht werden?

Professionelle Pflege zu Hause

Pflege-Stufe Durchschnittskosten mtl. Gesetzlicher Höchstsatz 2010 monatliche Lücke Gesetzlicher Höchstsatz ab 2012
Stufe I    810 Euro    440 Euro*    370 Euro    450 Euro*
Stufe II 1.950 Euro 1.040 Euro*    910 Euro 1.110 Euro*
Stufe III 3.360 Euro 1.510 Euro* 1.850 Euro 1.550 Euro*
Stufe IV** ca. 4.000 Euro 1.918 Euro* 2.082 Euro 1.918 Euro*
 

Pflege im Pflegeheim (vollstationär)

Pflege-Stufe Durchschnittskosten mtl. Gesetzlicher Höchstsatz 2010 monatliche Lücke Gesetzlicher Höchstsatz ab 2012
Stufe I 1.600 Euro 1.023 Euro    577 Euro 1.023 Euro
Stufe II 2.150 Euro 1.279 Euro    871 Euro 1.279 Euro
Stufe III 2.690 Euro 1.510 Euro* 1.180 Euro 1.550 Euro*
Stufe IV** ca. 3.000 Euro 1.825 Euro* 1.175 Euro 1.918 Euro*

* Dies sind die auf Grund der Pflegereform geänderten Werte für 2010. Im Jahr 2012 gibt es weitere Angleichungen.
** Pflegestufe IV ist die Härtefall-Regelung zu Stufe III

Wie in keiner anderen Sozialversicherungssparte wirkt sich in der Pflegeversicherung das Alterungsrisiko besonders dramatisch aus und sind die Kosten besonders hoch. Ein Pflegefall kann sich über viele Jahre erstrecken!

Und jeder weiß es: Auf die staatlichen Sozialsysteme kann man sich schon lange nicht mehr verlassen! 

Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet in der Regel nur bis zu 1.470 Euro. Dieser Betrag wurde seit seiner Einführung im Jahr 1995 im Jahr 2008 auf Grund der Reform der Pflegeversicherung gerade mal um 38 Euro angepasst und 2010 um weitere 40 Euro erhöht!!!

Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet in der Regel nur bis zu 1.470 Euro. Dieser Betrag wurde seit seiner Einführung im Jahr 1995 erstmals im Jahr 2008 auf Grund der Reform der Pflegeversicherung um gerade mal 38 Euro angepasst!

Pflege in Deutschland macht arm!

Ein Pflegefall verändert das familiäre Umfeld für Betroffene und Angehörige. Oft sind es aber die finanziellen Folgen, die harte Einschnitte und Opfer über viele Jahre bedeuten können.
Kinderlosigkeit, immer mehr Singles und immer mehr Sozialschwache verschärfen die Situation.
Jeder Einzelne hat hier entscheidenden Handlungsbedarf, sofern man sich nicht von vorn herein als möglicher Hartz-IV-Empfänger abschreibt.

Sie müssen für den Pflegefall vorsorgen!

Der Hauptgrund ist: Die tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege werden drastisch unterschätzt!!
Eine aktuelle Umfrage ergab, dass drei Viertel aller Deutschen nicht wissen, welche monatlichen Kosten eine Pflegestufe III verursacht!

Zudem wissen viele nicht, wo die Zuständigkeit der Pflegeversicherung beginnt und endet, d.h. wo die Abgrenzung zur Krankenversicherung verläuft.
Jeder zweite Bundesbürger, der das 80. Lebensjahr erreicht, wird pflegebedürftig!
17 Prozent der Bundesbürger sind schon heute nicht in der Lage, die Kosten nur für eine Pflegestufe II aufzubringen.
Kurz gesagt, die meisten Menschen haben hat das Problem einfach noch nicht erkannt!

Schützen Sie Ihr Eigentum!

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kommen also enorme Kosten auf den Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen zu.
Man erhält erst dann eine über die Grundvorsorge der sozialen Pflegepflichtversicherung hinausgehende finanzielle Unterstützung vom Staat, wenn das eigene verwertbare Vermögen aufgebraucht ist und die nächsten Angehörigen die entstandene Lücke nicht selbst schließen können! Das gesamte Vermögen des Pflegebedürftigen und zum Teil das Vermögen der unterhaltspflichtigen Angehörigen kann dabei aufgebraucht werden.

Kurz gesagt: Das Haus oder die Eigentumswohnung, die Altersvorsorge des Partners und das Erbe der Kinder sind gefährdet, der Lebensstandard sinkt!

Sie haben nur drei Möglichkeiten, Ihr Eigentum zu schützen:

1. Sie versichern das Risiko der Pflegebedürftigkeit über eine Private Pflegeversicherung.
Sie können sicher sein, dass Sie von uns ein PREMIUM-Angebot erhalten, ohne Wartezeiten, ohne Kündigungsrecht der Gesellschaft, mit Inflationsausgleich, ohne Höchst-Eintrittsalter und das alles natürlich zum bezahlbaren Preis.

2. Sie sichern sich ab, indem Sie anderweitig vorsorgen, idealerweise beispielsweise durch Beteiligung an einer Seniorenresidenz oder einem Pflegeheim. 
Wenn Sie genug Geld haben, sind die entstehenden Pflege-Kosten kein Problem für Sie.

3. Sie übertragen Ihr Vermögen rechtzeitig genug an die Erben. Entscheiden Sie selbst, ob dies für Sie in Frage kommt! Denn möglicherweise werden dann die Angehörigen in Anspruch genommen, um zum Unterhalt des Pflegebedürftigen beizutragen.

Die erste Möglichkeit wird dabei wohl für viele am einfachsten und sichersten erscheinen.
Und so ist es auch!
Hinzu kommt: Je früher man sich für eine zusätzliche Private Pflegeversicherung entscheidet, desto preiswerter ist diese.

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Pflegerente oder Pflegetagegeld?

Wir unterscheiden hier im Wesentlichen zwei Vertragsformen:
1. Das Pflegetagegeld
Sie erhalten je nach versicherter Pflegestufe kalendertäglich einen festen Betrag ausgezahlt

2. Die Pflegerente
Sie erhalten je nach versicherter Pflegestufe monatlich eine bestimmte Rentenzahlung

Für den Laien macht es zunächst keinen Unterschied, ob man 30 Tage Anspruch auf 40 Euro hat, oder ob man monatlich 1.200 Euro Rente erhält.
Und doch gibt es zwischen beiden Angeboten gravierende Unterschiede!

Die Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung wird von Krankenversicherungsunternehmen angeboten..
Bei Verträgen nach Art der Krankenversicherung gibt es immer eine Möglichkeit der Beitragsanpassung bei schlechtem Versicherungsverlauf. Hierbei geht es aber nicht um den einzelnen Vertrag, sondern um die Kosten, die das gesamte Versichertenkollektiv verursacht hat.

Eine Pflegetagegeldversicherung ist meist zum Zeitpunkt des Abschlusses im Beitrag günstiger als eine Pflegerentenversicherung.

Man unterscheidet prinzipiell zwischen einer reinen Pflegetagegeldversicherung und einer Pflegekostenversicherung. Bei ersterer steht dem Versicherten kalendertäglich ein fester Geldbetrag als Versicherungsleistung zur Verfügung. Letztere trägt die Pflegekosten im vertraglich vereinbarten Umfang. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden angerechnet. Fallen niedrigere Pflegekosten an, fällt die Versicherungsleistung niedriger aus. Besser kalkulieren kann der Versicherte auf jeden Fall mit der Pflegetagegeld-Versicherung. 

Die Pflegerentenversicherung

Pflegerentenversicherungen werden von Lebensversicherungsunternehmen angeboten..

Verträge nach Art der Lebensversicherung garantieren vom Vertragsabschluss an eine feste Versicherungsleistung ohne die der KV eigenen Beitragsanpassungsklauseln. Lediglich die Überschüsse können für die Zukunft nicht garantiert werden. Erwirtschaftete Überschüsse stehen dem Versicherten aber selbstverständlich zu.

Bei der Pflegerentenversicherung wird ein Guthaben gebildet, welches auch bei einer Kündigung in Höhe des dann vorhandenen Rückkaufswertes an den Versicherten ausgezahlt wird. Der Versicherte hat bei dieser Vertragsform eine höhere Sicherheit (in Form konstanter Beiträge) und mehr Flexibilität, weil bei einer Kündigung ein Guthaben vorhanden ist.

Welche Leistungen werden bei welcher Pflegestufe erbracht?

Diese Frage lässt sich gleichlautend für die Pflegtagegeld- und die Pflegerenten-Versicherung beantworten.
Leider nur pauschal: Die Leistungen werden im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht. Das ist nicht besonders konkret, aber hier beginnt die Arbeit des Fachmannes. Es gibt dutzende Angebote mit x verschiedenen Bedingungswerken.

Ein Beispiel:

Sie versichern sich mit 50 Euro Pflegetagegeld für Stufe III, d.h. im Monat werden bei Erreichen dieser Pflegestufe rund 1.500 Euro gezahlt..
In Stufe II werden 60% gezahlt, das wären 30 Euro täglich, also rund 900 Euro im Monat.
In Stufe I werden bei diesem Beispiel 40% des vereinbarten Tagegeldes bezahlt, das sind 20 Euro täglich, also rund 600 Euro im Monat.

Hier finden Sie ein konkretes Angebot mit aktuellen Beiträgen für eine beim Vertragsabschluss 60-jährige Frau und einen gleichaltrigen Mann.
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass unterhalb des Alters 50 fast keinerlei Interesse an einer Pflegezusatzversicherung besteht und dass eine Nachfrage
meist erst um das Alter 60 entsteht.

Gewünschte Leistung* bei Stufe III:
50 Euro Pflegetagegeld
bzw. 1.500 Euro monatliche Pflegerente

Monatsbeitrag für

Mann 60 J.

Frau 60 J.

Pflegetagegeld-Vers. 
Stufe I   = 20,00 Euro
Stufe II  = 30,00 Euro
Stufe III = 50,00 Euro

70,70 €

111,70 €

Pflegerenten-Vers
Stufe I   =  12,50 Euro**
Stufe II  =  25,00 Euro**
Stufe III =  50,00 Euro**
**) umgerechnet je Tag

119,46 €

169,76 €


*) Bitte beachten Sie, dass sich bei der Pflegerenten-Versicherung die Auszahlung um die Überschüsse erhöht. Um die Zahlen vergleichbar zu machen, haben wir nur mit 1.153,85 Euro garantierter Pflegerente gerechnet. Zusammen mit den Überschüssen ergibt sich dann eine voraussichtliche monatliche Rente von 1.500 Euro.

Wie Sie diesen Angaben entnehmen können, sind die Angebote nicht direkt vergleichbar.

Hinzu kommen aber weitere Unterschiede, so z.B.:
- wann erfolgt eine Beitragsfreistellung des Vertrages?
- welche zusätzlichen Leistungen werden garantiert?
- gibt es Warte- oder Karenz-Zeiten?
- welche Leistungen werden bei Stufe I und II erbracht?
Alles Fragen, die einer sachkundigen Antwort bedürfen!

Ihr persönliches Angebot

Wie Sie aus den vorstehenden Ausführungen entnehmen konnten, gibt es kein Pauschalangebot, sondern jedes Angebot wird nach den Vorgaben des Kunden erstellt..

SIE entscheiden, ob Sie sich für das zunächst meist preisgünstigere Pflegetagegeld oder die Pflegerenten- Versicherung mit ihrem festen Beitrag und der Guthabenbildung entscheiden.

Das ist schon schwer genug!

Hinzu  kommen weitere Faktoren, z.B. die Frage, ob es bereits gesundheitliche Erschwernisse gibt oder ob der Kunde familiär durch Häufung von Pflegefällen in der Vergangenheit vorbelastet ist.

Im ersteren Fall interessiert sich der Versicherer dafür.
Es gibt Gesundheitsfragen im Antrag, die über die Antragsannahme entscheiden. Es gibt Versicherer bzw. Tarife mit verkürzten Gesundheitsfragen und welche selbst ganz ohne Gesundheitsfragen, wobei dieses Angebot eine eigentlich inakzeptable zehnjährige Wartezeit beinhaltet. Anders ausgedrückt: Tritt der Pflegefall bei diesem Tarif innerhalb der ersten zehn Jahre nach Vertragsabschluss ein, muss der Versicherer nicht leisten. Das Angebot kann trotzdem für manche gesundheitlich angeschlagene Kunden interessant sein.

Im Falle der familiären Vorbelastung wird der Kunde im Antrag nicht danach gefragt. Er wird aber sicher von sich aus ganz andere Anforderungen an seinen Vertrag stellen und höhere garantierte Leistungen fordern.

Ihr persönliches Angebot erhalten Sie, wenn Sie die Angebotsabforderung im Kontaktformular ausfüllen und uns zusenden. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen bemühen!

Sie wollen mehr zu diesem Thema wissen?
Senden Sie uns eine eMail oder rufen Sie uns an! Die Kontaktdaten für diesen Beitrag lauten:

Autor: Frank Ulbricht
eMail: frank.ulbricht@web.de
Tel.: 03771/33257 oder 0171/8943900

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Wenn es schon zu spät ist - Verträge ohne Gesundheitsfragen?
Da kann man reden wie man will - manche Kunden fragen dann nach einer Pflegerenten- oder Pflegetagegeld-Versicherung, wenn es zu spät ist. "Brennende Häuser" kann man nun mal nicht versichern. Und trotzdem gibts es Möglichkeiten, sich OHNE Gesundheitsfragen zu versichern oder mit nur wenigen Gesundheitsfragen.

Vorab: Pflegebedürftige Personen brauchen gar nicht erst zum Telefonhörer greifen, da gibt es keine Lösung!

Helfen können wir in folgenden Fällen (und natürlich bei gesunden Antragstellern):

1. Sofortiger Versicherungsschutz mit nur vier Gesundheitsfragen
Diese lauten:



2. Ganz ohne Gesundheitsfragen
Dies, wenn man wenigstens 12 Jahre Zeit hat, bis der Versicherungsfall eintreten könnte. Tritt die Pflegebedürftigkeit früher ein, erhalten Sie wenigstens Ihre gezahlten Beiträge zurück.
Dies ist nur akzeptabel für Menschen, die noch nicht pflegebedürftig sind, aber schon bestimmte schwere Krankheiten haben, also zu normalen Bedingungen nicht aufnahmefähig wären.
Nun wissen wir alle, dass auch schwere Krankheiten nicht automatisch zum Pflegefall oder zum Tod führen. Somit ist diese Lösung durchaus überdenkenswert.

Sie haben also genau vier Möglichkeiten:
1. Sie versichern sich rechtzeitig, also bevor Sie Schwierigkeiten mit den Gesundheitsfragen bekommen
2. Sie haben schon Probleme mit den Gesundheitsfragen, können aber die o.g. "vier Fragen" sauber beantworten
3. Sie haben größere Gesundheitsprobleme, sind aber noch so jung, dass Sie die zwölf Jahre "Wartezeit" akzeptieren können bzw. müssen
4. Ihnen ist alles egal - der Staat wird´s schon richten

Bei Antwort 1 bis 3 helfe ich Ihnen gern:

Autor: Frank Ulbricht
eMail: frank.ulbricht@web.de
Tel.: 03771/33257 oder 0171/8943900

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Pflegeberatung im Internet startet
Das Sächsische Gesundheitsministerium hat Anfang Juni 2009 den versprochenen "virtuellen Pflegestützpunkt" freigeschaltet. Die Internetplattform und die dazugehörige Telefon-Hotline sollen die Pflegeberatung im Freistaat verbessern. Die Internetplattform bietet u.a. eine Datenbank mit Ansprechpartnern, die online kontaktiert werden können. Ein Anruf bei der telefon-Hotline kostet sechs Cent. Spätestens 48 Stunden nach der Kontaktaufnahme soll ein Pflegeberater bei den Hilfesuchenden sein.

Internet: www.pflegenetz.sachsen.de
Telefon-Hotline: 01802 - 46 00 46
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Forsa-Umfrage: Deutsche auf Pflegefall nicht vorbereitet
Ältere Menschen sind besonders schlecht über Hilfsmöglichkeiten informiert.
Sechs von zehn Deutschen haben noch nie von den Mitte 2008 beschlossenen Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung gehört. Selbst unter den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ist nur jeder zweite über zusätzliche Unterstützungsleistungen, beispielsweise für die Betreuung von Demenzkranken, informiert. Die Bundesbürger wissen damit nicht, welche Rechte ihnen im Pflegefall zustehen und welche Möglichkeiten zur Hilfe es gibt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Instituts für Management und Wirtschaftsforschung (IMWF).

Ähnlich mangelhaft ist das Wissen über die neu geschaffenen Pflegeberatungsangebote. So kennen zwei Drittel der Befragten ihren Anspruch auf kostenlose und unabhängige Unterstützung zum Beispiel durch eine telefonische Beratung nicht. Bei den über 60-Jährigen liegt dieser Anteil mit rund 80 Prozent sogar noch deutlich höher. Dabei spielt das Thema Pflege in immer mehr Familien eine entscheidende Rolle. So ist inzwischen jeder sechste Bundesbürger entweder selbst pflegebedürftig oder hat einen Pflegefall in der Familie.

Um den gesetzlichen Auflagen nachzukommen, haben die Versicherungen in diesem Jahr Pflegeberatungsstellen gegründet. Während die gesetzlichen Kassen ihre Pflegestützpunkte dezentral in den Regionen organisieren, hat der Verband der privaten Krankenversicherungen mit COMPASS ein bundesweites Netz mit 200 Pflegeberatern aufgebaut, das nach einheitlichen Qualitätsstandards arbeitet. COMPASS berät telefonisch sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte. Alle neuen Angebote bieten sowohl die Möglichkeit der telefonischen als auch der persönliche Beratung. Die Pflegestützpunkte sind als örtliche Anlaufstelle für Betroffene und ihre Familien konzipiert. Das Konzept von COMPASS unterscheidet sich insofern, als die persönliche Beratung direkt vor Ort, also zuhause, in Krankenhäusern oder Rehaeinrichtungen erfolgt. Bereits in den ersten sechs Monaten hat COMPASS mehr als 26.000 Beratungsgespräche geführt. Die Erfahrungen der Pflegeberater zeigen, wie wichtig diese neuen Angebote sind. Denn viele Betroffene und ihre Familien sind mit der Situation überfordert und dringend auf zusätzliche Unterstützung angewiesen, insbesondere wenn ein Angehöriger zu Hause gepflegt wird. COMPASS ist unter der gebührenfreien Servicenummer 0800-101 88 00 bundesweit zu erreichen, die Pflegestützpunkte haben regional unterschiedliche Nummern.

Hintergrundinformationen: Für die Untersuchung wurden im September 2009 insgesamt 1.008 Personen von Forsa befragt. Themen der repräsentativen CATI-Befragung waren Pflege und Pflegeberatung.

IMWF - Institut für Management- und Wirtschaftsforschung
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UNSER TIPP

PFLEGETAGEGELD
Sie erhalten je nach versicherter Pflegestufe kalendertäglich einen festen Betrag ausgezahlt.
Versichert nach Art der Krankenversicherung, d.h. es gibt keinen Rückkaufswert, aber mögliche Beitrags-steigerungen!

PFLEGERENTE
Sie erhalten je nach versicherter Pflegestufe monatlich eine bestimmte Rentenzahlung.
Versichert nach Art der Lebensversicherung, d.h. konstante Beiträge und es bildet sich ein Rückkaufswert!
Meist ist die Pflegerente anfangs teurer als ein gleich hohes  Pflegetagegeld.

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Pflegerenten-Rechner
HIER können Sie sich einen sehr komfortablen Pflegerenten-rechner downloaden (2,2 MB!). Dieser gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr persönliches Risiko abzuschätzen und sich eine Vorstellung zu bilden, was eine entsprechende Absicherung kostet.
ACHTUNG: Die Ergebnisse sollen Ihnen nur eine ungefähre Vorstellung geben. Wenn Sie sich zum Abschluss entschließen, erfolgt dieser auf Grund einer aktuellen Marktanalyse.

 
 

Pflegeberatung

Das bedeutet Information, Aufklärung und Unterstützung bei der Organisation der Pflege.
Der PKV-Verband hat dafür ein eigenes Unternehmen gegründet, die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH.
Sie bietet Privat-Versicherten eine zentrale Telefon-beratungsstelle, die bundesweit kostenlos erreichbar ist:
0800 - 101 88 00
www.compass-pflegeberatung.de/










 

SENREX - Der Ratgeber für ein sorgenfreies Leben im Alter!
©
2009
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